{"id":2456,"date":"2026-05-07T08:40:00","date_gmt":"2026-05-07T08:40:00","guid":{"rendered":"https:\/\/nomadlaw.ch\/?p=2456"},"modified":"2026-05-10T09:41:48","modified_gmt":"2026-05-10T09:41:48","slug":"was-ist-wenn-ich-mir-einen-rechtsstreit-nicht-leisten-kann","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/nomadlaw.ch\/de\/was-ist-wenn-ich-mir-einen-rechtsstreit-nicht-leisten-kann\/","title":{"rendered":"Was ist, wenn ich mir einen Rechtsstreit nicht leisten kann?"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Bei Mittellosigkeit kann man unentgeltliche Rechtspflege beantragen.<\/h2>\n\n<p>Ein Gerichtsverfahren kann teuer werden. Gerichtskosten, Kostenvorsch\u00fcsse, Sicherheitsleistungen und allenfalls Anwaltskosten summieren sich oft schneller, als man denkt. Damit fehlende finanzielle Mittel den Zugang zum Recht nicht verhindern, sieht das Schweizer Recht die unentgeltliche Rechtspflege vor. Sie soll sicherstellen, dass auch Personen mit wenig Geld ihre Rechte vor Gericht wahrnehmen k\u00f6nnen.   <\/p>\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Was ist unentgeltliche Rechtspflege?<\/h1>\n\n<p>Unentgeltliche Rechtspflege bedeutet, dass eine Person unter bestimmten Voraussetzungen ein gerichtliches Verfahren f\u00fchren kann, ohne die anfallenden Verfahrenskosten vorerst selbst tragen zu m\u00fcssen. Im Zivilverfahren umfasst sie insbesondere die Befreiung von Gerichtskosten, Kostenvorsch\u00fcssen und Sicherheitsleistungen. Wenn es zur Wahrung der Rechte notwendig ist, kann zus\u00e4tzlich ein unentgeltlicher Rechtsbeistand, also ein Anwalt oder eine Anw\u00e4ltin, bestellt werden (siehe Art. 118 ZPO).  <\/p>\n\n<p>Wichtig ist aber: Unentgeltliche Rechtspflege heisst <strong>nicht<\/strong> einfach, dass am Ende gar keine Kosten mehr entstehen k\u00f6nnen. Sie befreit insbesondere nicht automatisch von einer Parteientsch\u00e4digung an die Gegenseite, falls man den Prozess verliert. Zudem kann der Staat die \u00fcbernommenen Kosten sp\u00e4ter zur\u00fcckfordern, wenn sich die wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnisse der beg\u00fcnstigten Person wieder verbessern.  <\/p>\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Was deckt die unentgeltliche Rechtspflege ab?<\/h1>\n\n<p>Im Zivilverfahren deckt die unentgeltliche Rechtspflege vor allem drei Dinge ab: Erstens die Gerichtskosten, zweitens die Befreiung von Vorsch\u00fcssen und Sicherheitsleistungen und drittens, wenn die Voraussetzungen erf\u00fcllt sind, die Bestellung eines unentgeltlichen Rechtsbeistands. Das ist besonders wichtig in Verfahren, in denen eine Partei ohne juristische Unterst\u00fctzung ihre Rechte kaum wirksam wahrnehmen k\u00f6nnte. <\/p>\n\n<p>Nicht gedeckt ist hingegen ohne Weiteres alles, was mit einem Verfahren irgendwie zusammenh\u00e4ngt. Gerade ein Punkt wird oft missverstanden: Wer unentgeltliche Rechtspflege erh\u00e4lt, ist nicht automatisch vor einer Parteientsch\u00e4digung an die Gegenseite gesch\u00fctzt. Verliert man den Prozess, kann eine solche Entsch\u00e4digung trotzdem geschuldet sein.  <\/p>\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Wann habe ich Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege?<\/h1>\n\n<p>Im Zivilverfahren m\u00fcssen in der Regel zwei Grundvoraussetzungen erf\u00fcllt sein. Erstens muss die gesuchstellende Person nicht \u00fcber die erforderlichen Mittel verf\u00fcgen. Zweitens darf das Rechtsbegehren nicht aussichtslos sein. Diese Voraussetzungen ergeben sich aus Art. 117 ZPO.   <\/p>\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">1. Mittellosigkeit: Wann ist das gegeben?<\/h2>\n\n<p>Mittellosigkeit bedeutet nicht, dass man v\u00f6llig mittellos oder bereits auf Sozialhilfe angewiesen sein muss. Entscheidend ist, ob die betroffene Person die Kosten des Verfahrens bezahlen k\u00f6nnte, ohne den notwendigen Lebensunterhalt f\u00fcr sich und ihre Familie zu gef\u00e4hrden. Die Gerichte pr\u00fcfen dabei die gesamte wirtschaftliche Situation.  <\/p>\n\n<p>Ausgangspunkt ist das sogenannte betreibungsrechtliche Existenzminimum. Dazu geh\u00f6ren insbesondere die grundlegenden Kosten f\u00fcr Nahrung, Kleidung, K\u00f6rperpflege, Wohnen, Krankenkassenpr\u00e4mien der obligatorischen Grundversicherung, notwendige Berufsauslagen und grundlegende Kommunikationskosten. In der Praxis werden zus\u00e4tzlich auch die Steuern ber\u00fccksichtigt. Daraus ergibt sich ein erweiterter Bedarf, der oft als zivilprozessualer Notbedarf bezeichnet wird.   <\/p>\n\n<p>Danach wird gepr\u00fcft, welche Eink\u00fcnfte und welches Verm\u00f6gen tats\u00e4chlich vorhanden sind. Entscheidend ist nicht nur, ob rein rechnerisch ein kleiner \u00dcberschuss bleibt. Massgeblich ist auch, wie hoch die konkreten Prozesskosten sind und ob diese innert vern\u00fcnftiger Frist bezahlt werden k\u00f6nnten. Genau deshalb gibt es keine feste, schweizweit einheitliche Einkommensgrenze. Die Gerichte entscheiden nicht schematisch, sondern mit einem gewissen Ermessensspielraum im Einzelfall.    <\/p>\n\n<p>Ein \u00e4lterer Entscheid des Z\u00fcrcher Obergerichts wird oft als Orientierung genannt: Danach kann Mittellosigkeit bei einer alleinstehenden Person mit Kinderbetreuungsaufgaben in Betracht kommen, wenn das Nettoeinkommen das erweiterte Existenzminimum nur um ungef\u00e4hr 800 bis 1\u2019000 Franken pro Monat \u00fcbersteigt. Das ist aber keine starre Grenze, sondern nur ein Anhaltspunkt. Entscheidend bleiben immer die gesamten Verh\u00e4ltnisse und die H\u00f6he der zu erwartenden Verfahrenskosten.   <\/p>\n\n<p>Auch beim Verm\u00f6gen gilt kein strenger Automatismus. Nicht jedes kleine Sparguthaben f\u00fchrt sofort dazu, dass ein Gesuch abgewiesen wird. Ein gewisser Notgroschen darf bestehen bleiben. Nicht jede Reserve muss zuerst vollst\u00e4ndig aufgebraucht werden. Problematisch kann es werden, wenn das Verm\u00f6gen beispielsweise in einer Immobilie steckt, dann besteht zwar Verm\u00f6gen aber das kann nicht kurzfristig f\u00fcr ein Verfahren genutzt werden.     <\/p>\n\n<p>Ebenfalls wichtig: Unentgeltliche Rechtspflege ist subsidi\u00e4r. Das heisst, sie greift grunds\u00e4tzlich erst dann, wenn keine andere zumutbare Finanzierungsm\u00f6glichkeit besteht. Wer zum Beispiel eine Rechtsschutzversicherung hat oder wessen Kosten durch eine Gewerkschaft, einen Berufsverband oder eine andere Stelle \u00fcbernommen werden, hat in der Regel keinen Anspruch auf staatliche Verfahrenshilfe.  <\/p>\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">2. Keine Aussichtslosigkeit<\/h2>\n\n<p>Ein Verfahren wird nur unterst\u00fctzt, wenn es nicht aussichtslos ist. Das bedeutet nicht, dass der Fall sicher gewonnen werden muss. Aber die Erfolgschancen d\u00fcrfen nicht von Anfang an deutlich schlechter sein als das Risiko des Unterliegens. Der Staat soll keine Verfahren finanzieren, die praktisch chancenlos sind.   <\/p>\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Wann habe ich Anspruch auf einen unentgeltlichen Anwalt?<\/h1>\n\n<p>Unentgeltliche Rechtspflege und unentgeltlicher Rechtsbeistand sind nicht dasselbe. Wer mittellos ist und einen nicht aussichtslosen Fall hat, erh\u00e4lt nicht automatisch auch einen Anwalt. F\u00fcr die Bestellung eines unentgeltlichen Rechtsbeistands braucht es eine zus\u00e4tzliche Voraussetzung: Die anwaltliche Unterst\u00fctzung muss zur Wahrung der Rechte notwendig sein.  <\/p>\n\n<p>Ob ein Anwalt notwendig ist, h\u00e4ngt vom Einzelfall ab. Eine unentgeltliche Rechtsvertretung kommt eher in Betracht, wenn der Sachverhalt komplex ist, schwierige Rechtsfragen zu kl\u00e4ren sind, der Fall erhebliche Auswirkungen auf das Leben der betroffenen Person hat oder die Gegenpartei anwaltlich vertreten ist. In einfachen oder typischen Bagatellverfahren wird dagegen oft nur die Kostenbefreiung gew\u00e4hrt, aber kein unentgeltlicher Anwalt.  <\/p>\n\n<p>Gerade in sensiblen oder folgenreichen Verfahren kann anwaltliche Unterst\u00fctzung aber entscheidend sein. Die Rechtsprechung weist auch darauf hin, dass anwaltliche Vertretung bereits zur Vorbereitung eines Prozesses n\u00f6tig sein kann, wenn eine Partei ohne juristische Hilfe ihre Rechte gar nicht sachgerecht geltend machen k\u00f6nnte. <\/p>\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Wie finde ich einen Anwalt, und sollte ich gleich sagen, dass ich unentgeltliche Rechtspflege beantragen m\u00f6chte?<\/h1>\n\n<p>Ja, das sollte man m\u00f6glichst fr\u00fch offen ansprechen. Wer einen Anwalt oder eine Anw\u00e4ltin kontaktiert, sollte bereits bei der ersten Anfrage erw\u00e4hnen, dass die eigenen finanziellen Mittel beschr\u00e4nkt sind und ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege gestellt werden soll.  <\/p>\n\n<p>Das ist aus mehreren Gr\u00fcnden sinnvoll. Erstens kann der Anwalt sofort einsch\u00e4tzen, ob der Fall grunds\u00e4tzlich f\u00fcr ein solches Gesuch geeignet erscheint. Zweitens kann er sagen, welche Unterlagen f\u00fcr das Gesuch notwendig sind. Drittens ist es auch f\u00fcr die Kanzlei wichtig, fr\u00fch zu wissen, auf welcher Grundlage das Mandat gef\u00fchrt werden soll. Denn die unentgeltliche Rechtspflege wird in der Regel nicht r\u00fcckwirkend gew\u00e4hrt, und Kosten, die bereits vor der Bewilligung oder vor Einreichung des Gesuchs entstanden sind, sind nicht ohne Weiteres gedeckt.    <\/p>\n\n<p>Praktisch kann man bei der Anwaltssuche deshalb direkt sagen: \u201eIch m\u00f6chte pr\u00fcfen lassen, ob ich Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege habe. \u00dcbernehmen Sie Mandate in solchen F\u00e4llen?\u201c<\/p>\n\n<p>Sinnvoll ist es, einen Anwalt zu suchen, der im passenden Rechtsgebiet arbeitet, also zum Beispiel im Familienrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht oder Sozialhilferecht. Hilfe bieten auch Beratungsstellen, <a href=\"https:\/\/admin.webmembership.ch\/sav\/pages\/anwaltssuche\/anwaltssucheVerbandExtranet.jsf?lang=de\">Anwaltsverb\u00e4nde<\/a> oder erste <a href=\"https:\/\/www.zav.ch\/de\/anwaltssuche\/rechtsauskunftsstellen.html\">Rechtsauskunftsstellen<\/a> um einen Anwalt oder Anw\u00e4ltin zu finden. Alternativ kann auch \u00fcber <a href=\"https:\/\/www.advonaut.ch\/\">Vermittlungsportale<\/a> nach einer Anw\u00e4ltin oder einem Anwalt gesucht werden. Wichtig bleibt, dass die Anw\u00e4ltin oder der Anwalt bereit ist, das Gesuch mit Ihnen vorzubereiten oder im Rahmen des Verfahrens einzureichen.   <\/p>\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Wo muss ich das Gesuch stellen?<\/h1>\n\n<p>Die unentgeltliche Rechtspflege wird gew\u00f6hnlich nur auf Gesuch hin gew\u00e4hrt und wird nicht automatisch zugesprochen. Man muss sie also aktiv beantragen. Nur ausnahmsweise kann sie r\u00fcckwirkend bewilligt werden. Deshalb sollte das Gesuch so fr\u00fch wie m\u00f6glich gestellt werden.   <\/p>\n\n<p>Grunds\u00e4tzlich ist das Gesuch an das Gericht zu richten, das mit der Hauptsache befasst ist. Das heisst: Zust\u00e4ndig ist in der Regel die Instanz, bei der auch die Klage oder das Verfahren selbst h\u00e4ngig ist oder eingeleitet werden soll. <\/p>\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Warum die Unterlagen so wichtig sind<\/h1>\n\n<p>Ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn es vollst\u00e4ndig und nachvollziehbar belegt ist. Es reicht nicht, einfach zu erkl\u00e4ren, man k\u00f6nne sich den Prozess nicht leisten. Die gesuchstellende Person muss ihre finanziellen Verh\u00e4ltnisse offenlegen und dokumentieren. Sie muss ausserdem darlegen, worum es im Hauptverfahren geht und weshalb das Begehren nicht aussichtslos ist.   <\/p>\n\n<p>Die jeweiligen Formulare listen jeweils sehr klar auf, welche Unterlagen typischerweise verlangt werden. Dazu geh\u00f6ren insbesondere die letzte Steuererkl\u00e4rung, Belege zu s\u00e4mtlichen Eink\u00fcnften, Unterlagen zu den monatlichen Auslagenwie Miete und Krankenkasse, Nachweise zu Verm\u00f6gen und Schulden sowie Belege zum eigentlichen Streitfall selbst. Gefordert werden also zum Beispiel Lohnabrechnungen, Lohnausweise, Best\u00e4tigungen \u00fcber Sozialhilfe, Mietvertr\u00e4ge, Rechnungen, Policen, Kontoausz\u00fcge und Unterlagen zur Hauptsache.  <\/p>\n\n<p>Ohne Belege wird das Gesuch oft scheitern. Die jeweiligen Formulare weisen daher auch ausdr\u00fccklich darauf hin, dass unrichtige oder unvollst\u00e4ndige Angaben sowie fehlende Unterlagen ohne weitere Nachfrage zur Abweisung f\u00fchren k\u00f6nnen. <\/p>\n\n<p>Ein wichtiger praktischer Punkt ist zudem, dass das Verfahren \u00fcber die Gew\u00e4hrung der unentgeltlichen Rechtspflege im Normalfall selbst kostenlos ist. F\u00fcr das Gesuch fallen also in der Regel keine zus\u00e4tzlichen Gerichtskosten an. <\/p>\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Fazit<\/h1>\n\n<p>Die unentgeltliche Rechtspflege ist ein zentrales Instrument, damit auch Menschen mit beschr\u00e4nkten finanziellen Mitteln ihre Rechte vor Gericht durchsetzen k\u00f6nnen. Sie deckt vor allem Gerichtskosten, Kostenvorsch\u00fcsse und Sicherheitsleistungen ab und kann, wenn n\u00f6tig, auch einen unentgeltlichen Anwalt umfassen. Anspruch hat, wer mittellosist und einen Fall hat, der nicht aussichtslos erscheint. F\u00fcr einen unentgeltlichen Rechtsbeistand braucht es zus\u00e4tzlich die Notwendigkeit anwaltlicher Unterst\u00fctzung.   <\/p>\n\n<p>Entscheidend ist, das Gesuch fr\u00fchzeitig, am richtigen Ort und vor allem mit den n\u00f6tigen Unterlagen einzureichen. Wer einen Anwalt sucht, sollte von Anfang an offen sagen, dass ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege geplant ist. Das schafft Klarheit und erh\u00f6ht die Chancen, dass das Verfahren von Beginn an richtig aufgegleist wird.  <\/p>\n\n<p><strong>Hinweis<\/strong>: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine \u00dcbersicht und ersetzt keine Rechtsberatung im konkreten Einzelfall.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gerichtsverfahren in der Schweiz k\u00f6nnen schnell teuer werden. Wer nicht \u00fcber ausreichende finanzielle Mittel verf\u00fcgt, kann unter bestimmten Voraussetzungen unentgeltliche Rechtspflege beantragen. 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