{"id":2580,"date":"2026-06-08T04:59:00","date_gmt":"2026-06-08T04:59:00","guid":{"rendered":"https:\/\/nomadlaw.ch\/?p=2580"},"modified":"2026-06-10T18:15:38","modified_gmt":"2026-06-10T18:15:38","slug":"markteintritt-in-die-schweiz-rechtliche-leitplanken-fuer-thailaendische-unternehmen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/nomadlaw.ch\/de\/markteintritt-in-die-schweiz-rechtliche-leitplanken-fuer-thailaendische-unternehmen\/","title":{"rendered":"Markteintritt in die Schweiz: Rechtliche Leitplanken f\u00fcr thail\u00e4ndische Unternehmen"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Schweiz ist f\u00fcr thail\u00e4ndische Unternehmen ein attraktiver Zielmarkt. Sie bietet politische Stabilit\u00e4t, hohe Kaufkraft, ein verl\u00e4ssliches Rechtssystem und Zugang zu einem international vernetzten Wirtschaftsraum. Gleichzeitig unterscheidet sich der Schweizer Markteintritt rechtlich deutlich von der Situation in Thailand.  <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">M\u00f6chte ein thail\u00e4ndisches Unternehmen einen Markeintritt machen, stellt sich die Frage, ob die Schweiz vergleichbare Beschr\u00e4nkungen f\u00fcr ausl\u00e4ndische Investoren kennt, wie sie in Thailand je nach Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit, Bewilligungslage und F\u00f6rderstatus bestehen k\u00f6nnen. Ebenso zentral ist die Frage, ob thail\u00e4ndische Unternehmen ihre Mitarbeitenden ohne Weiteres in die Schweiz entsenden k\u00f6nnen. <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Dieser Beitrag gibt einen kurzen \u00dcberblick \u00fcber die wichtigsten rechtlichen Themen beim Markteintritt einer thail\u00e4ndischen Firma in die Schweiz.<\/p>\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Markteintrittsmodell: Vertrieb, Zweigniederlassung oder Schweizer Tochtergesellschaft?<\/h1>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Vor dem Markteintritt sollte zuerst gekl\u00e4rt werden, wie stark das thail\u00e4ndische Unternehmen in der Schweiz pr\u00e4sent sein will. In der Praxis kommen vor allem drei Modelle in Betracht: Vertrieb \u00fcber einen Schweizer Partner, Errichtung einer Zweigniederlassung oder Gr\u00fcndung einer Schweizer Tochtergesellschaft. <\/p>\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Vertrieb \u00fcber Importeur, Distributor oder Handelsvertreter<\/h2>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der risiko\u00e4rmste Einstieg erfolgt h\u00e4ufig \u00fcber einen Schweizer Importeur, Distributor oder Handelsvertreter. Das thail\u00e4ndische Unternehmen bleibt dabei in Thailand ans\u00e4ssig und vertreibt seine Produkte oder Dienstleistungen \u00fcber einen lokalen Partner in der Schweiz. <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Dieses Modell eignet sich besonders, wenn der Schweizer Markt zun\u00e4chst getestet werden soll oder wenn Logistik, Kundendienst, regulatorische Verantwortung und lokale Marktkenntnis beim Schweizer Partner liegen sollen. Aus rechtlicher Sicht ist ein sorgf\u00e4ltig ausgearbeiteter Vertriebsvertrag zentral. Neben vertriebsrechtlichen Aspekten sind hierbei immer auch kartellrechtliche Aspekte zu beachten.  <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Besonders wichtig ist die Frage, wer in der Schweiz als Importeur gilt und damit gegen\u00fcber Beh\u00f6rden, Kunden und weiteren Marktteilnehmern Verantwortung tr\u00e4gt.<\/p>\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Zweigniederlassung einer thail\u00e4ndischen Gesellschaft<\/h2>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Eine thail\u00e4ndische Gesellschaft kann in der Schweiz auch eine Zweigniederlassung eintragen lassen. Eine Zweigniederlassung ist keine rechtlich selbst\u00e4ndige Gesellschaft, sondern Teil der ausl\u00e4ndischen Hauptgesellschaft. <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Vorteil liegt darin, dass die thail\u00e4ndische Gesellschaft direkt am Schweizer Markt auftreten kann. Der Nachteil besteht darin, dass die thail\u00e4ndische Hauptgesellschaft rechtlich eng mit der Schweizer T\u00e4tigkeit verbunden bleibt. Dies kann Haftungs-, Steuer- und Reputationsrisiken erh\u00f6hen.  <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bei Zweigniederlassungen ausl\u00e4ndischer Gesellschaften ist zudem eine vertretungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz erforderlich. Die Zweigniederlassung muss im Handelsregister eingetragen werden. <\/p>\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Schweizer Tochtergesellschaft: GmbH oder AG<\/h2>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr einen dauerhaften Markteintritt ist h\u00e4ufig die Gr\u00fcndung einer Schweizer Tochtergesellschaft sinnvoll. Die wichtigsten Rechtsformen sind die <a href=\"https:\/\/www.kmu.admin.ch\/kmu\/en\/home\/concrete-know-how\/setting-up-sme\/starting-business\/choosing-legal-structure\/llc-sarl.html\" data-type=\"link\" data-id=\"https:\/\/www.kmu.admin.ch\/kmu\/en\/home\/concrete-know-how\/setting-up-sme\/starting-business\/choosing-legal-structure\/llc-sarl.html\">Gesellschaft mit beschr\u00e4nkter Haftung<\/a> (GmbH) und die <a href=\"https:\/\/www.kmu.admin.ch\/kmu\/en\/home\/concrete-know-how\/setting-up-sme\/starting-business\/choosing-legal-structure\/limited-company.html\" data-type=\"link\" data-id=\"https:\/\/www.kmu.admin.ch\/kmu\/en\/home\/concrete-know-how\/setting-up-sme\/starting-business\/choosing-legal-structure\/limited-company.html\">Aktiengesellschaft<\/a> (AG). <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die GmbH ben\u00f6tigt ein Stammkapital von mindestens CHF 20\u2019000, das vollst\u00e4ndig liberiert werden muss.<\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die AG ben\u00f6tigt ein Aktienkapital von mindestens CHF 100\u2019000. Davon m\u00fcssen mindestens CHF 50\u2019000 beziehungsweise mindestens 20 Prozent des Aktienkapitals liberiert sein. <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr viele ausl\u00e4ndische KMU ist die GmbH der pragmatische Einstieg, weil sie weniger Kapital erfordert und f\u00fcr operative T\u00e4tigkeiten ausreichend ist. Die AG kann sinnvoll sein, wenn Investoren oder Gesch\u00e4ftspartner (Joint Venture) beteiligt werden sollen, eine gr\u00f6ssere Struktur geplant ist oder ein besonders professioneller Marktauftritt gew\u00fcnscht wird. <\/p>\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">K\u00f6nnen thail\u00e4ndische Unternehmen eine Schweizer Gesellschaft zu 100 Prozent halten?<\/h1>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Eine f\u00fcr thail\u00e4ndische Unternehmen naheliegende Frage ist, ob die Schweiz ausl\u00e4ndische Beteiligungen beschr\u00e4nkt oder von einer Schweizer Mehrheitsbeteiligung abh\u00e4ngig macht.<\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Antwort lautet: F\u00fcr gew\u00f6hnliche Handels-, Dienstleistungs-, Produktions- oder E-Commerce-T\u00e4tigkeiten besteht in der Schweiz grunds\u00e4tzlich keine allgemeine Pflicht, dass Schweizer Staatsangeh\u00f6rige oder Schweizer Gesellschaften eine Mehrheitsbeteiligung halten m\u00fcssen. Eine thail\u00e4ndische Muttergesellschaft kann daher grunds\u00e4tzlich eine Schweizer GmbH oder AG vollst\u00e4ndig, also zu 100 Prozent, halten. <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Schweizer Gesellschaftsrecht kennt f\u00fcr die meisten gew\u00f6hnlichen Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeiten keine allgemeine ausl\u00e4ndische Beteiligungsbeschr\u00e4nkung. Der Schwerpunkt liegt vielmehr auf anderen Anforderungen: lokale Vertretung, Handelsregistereintrag, steuerliche Registrierung, Bewilligungen in regulierten Branchen und arbeits- beziehungsweise aufenthaltsrechtliche Vorgaben. <\/p>\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Lokale Vertretung in der Schweiz<\/h1>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Auch wenn eine Schweizer Gesellschaft vollst\u00e4ndig von einer thail\u00e4ndischen Muttergesellschaft gehalten werden kann, muss sie in der Schweiz rechtlich vertreten werden k\u00f6nnen.<\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Sowohl bei der AG als auch bei der GmbH muss die Gesellschaft durch mindestens eine zur Vertretung befugte Person vertreten werden k\u00f6nnen, die Wohnsitz in der Schweiz hat. Diese Person muss nicht zwingend Schweizer Staatsb\u00fcrger oder Staatsb\u00fcrgerin sein. Ist sie ausl\u00e4ndische Staatsangeh\u00f6rige, sind jedoch die ausl\u00e4nder- und arbeitsrechtlichen Vorgaben zu beachten, soweit ihre T\u00e4tigkeit in der Schweiz bewilligungspflichtig ist. Die gesetzliche Grundlage findet sich f\u00fcr die AG in <a href=\"https:\/\/www.fedlex.admin.ch\/eli\/cc\/27\/317_321_377\/en#art_718\">Art. 718 Abs. 4 OR<\/a> und f\u00fcr die GmbH in <a href=\"https:\/\/www.fedlex.admin.ch\/eli\/cc\/27\/317_321_377\/en#art_718\">Art. 814 Abs. 3 OR<\/a>.   <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Empfehlung<\/strong>: Bereits vor der Gr\u00fcndung sollte gekl\u00e4rt werden, wer in der Schweiz als Verwaltungsrat, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer, Direktor oder Zeichnungsberechtigter auftreten kann. Diese Frage ist nicht nur f\u00fcr das Handelsregister relevant, sondern auch f\u00fcr Bankkonto, Beh\u00f6rdenkommunikation, Vertragsunterzeichnung und operative Handlungsf\u00e4higkeit. <\/p>\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Gibt es sektorale Beschr\u00e4nkungen oder Bewilligungspflichten?<\/h1>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Schweiz kennt zwar keine allgemeine ausl\u00e4ndische Beteiligungsbeschr\u00e4nkung, das bedeutet aber nicht, dass jede T\u00e4tigkeit ohne Bewilligung aufgenommen werden kann. F\u00fcr gewisse regulierte Bereich ist eine zus\u00e4tzliche Bewilligung erforderlich. Besonders relevant sind unter anderem:  <\/p>\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Finanzdienstleistungen<\/li>\n\n\n\n<li>Medizinprodukte<\/li>\n\n\n\n<li>Arzneimittel<\/li>\n\n\n\n<li>Lebensmittel<\/li>\n\n\n\n<li>Chemicals<\/li>\n\n\n\n<li>Telecommunications<\/li>\n\n\n\n<li>Energie<\/li>\n\n\n\n<li>Luftfahrt<\/li>\n\n\n\n<li>bestimmte kantonal regulierte Berufe<\/li>\n<\/ul>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Empfehlung<\/strong>: Vor dem Markteintritt sollte nicht nur die Gesellschaftsform gepr\u00fcft werden, sondern auch die konkrete T\u00e4tigkeit. In regulierten Branchen ist eine vorg\u00e4ngige Bewilligungsanalyse zwingend. <\/p>\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Immobilienerwerb und Lex Koller<\/h1>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Eine wichtige Besonderheit betrifft den Erwerb von Grundst\u00fccken. Der Erwerb von Grundst\u00fccken in der Schweiz durch Personen im Ausland, ausl\u00e4ndische Gesellschaften oder von Personen im Ausland kontrollierte Schweizer Gesellschaften kann der sogenannten<a href=\"https:\/\/www.bj.admin.ch\/bj\/en\/home\/wirtschaft\/grundstueckerwerb.html\" data-type=\"link\" data-id=\"https:\/\/www.bj.admin.ch\/bj\/en\/home\/wirtschaft\/grundstueckerwerb.html\"> Lex Koller<\/a> unterstehen. <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Erwerb von Grundst\u00fccken durch Personen im Ausland unterliegt grunds\u00e4tzlich einer Bewilligungsbeschr\u00e4nkungen. Zust\u00e4ndig ist die kantonale Beh\u00f6rde am Ort des Grundst\u00fccks. Ob eine Bewilligung erforderlich ist, h\u00e4ngt vom konkreten Einzelfall ab, insbesondere von der Art des Grundst\u00fccks, der Nutzung und der Struktur des Erwerbers.   <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr operative Gesch\u00e4ftsliegenschaften k\u00f6nnen andere Regeln gelten als f\u00fcr Wohnliegenschaften oder Anlageobjekte. Gerade bei Hotels, Resorts, Wohnimmobilien, gemischt genutzten Immobilien oder Immobiliengesellschaften ist eine Pr\u00fcfung im Einzelfall erforderlich. <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Empfehlung<\/strong>: Thail\u00e4ndische Unternehmen sollten den Erwerb oder die Beteiligung an Schweizer Immobiliengesellschaften nicht ohne vorg\u00e4ngige Lex-Koller-Pr\u00fcfung strukturieren.<\/p>\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Investitionspr\u00fcfung bei kritischen Sektoren<\/h1>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Schweiz f\u00fchrt ein Investitionspr\u00fcfregime ein. Das Parlament hat das <a href=\"https:\/\/www.seco.admin.ch\/seco\/en\/home\/Aussenwirtschaftspolitik_Wirtschaftliche_Zusammenarbeit\/Wirtschaftsbeziehungen\/Internationale_Investitionen\/Auslandsinvestitionen\/Investitionskontrollen.html\" data-type=\"link\" data-id=\"https:\/\/www.seco.admin.ch\/seco\/en\/home\/Aussenwirtschaftspolitik_Wirtschaftliche_Zusammenarbeit\/Wirtschaftsbeziehungen\/Internationale_Investitionen\/Auslandsinvestitionen\/Investitionskontrollen.html\">Investitionspr\u00fcfgesetz am 19. Dezember 2025 <\/a>verabschiedet; nach Angaben des SECO wird das Inkrafttreten derzeit f\u00fcr 2027 erwartet. <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Gesetz richtet sich nicht gegen ausl\u00e4ndische Investoren im Allgemeinen. Es soll bestimmte \u00dcbernahmen von Schweizer Unternehmen in besonders kritischen Sektoren durch ausl\u00e4ndische staatlich kontrollierte Investoren einer vorg\u00e4ngigen Genehmigung unterstellen, wenn die \u00f6ffentliche Ordnung oder Sicherheit der Schweiz gef\u00e4hrdet sein k\u00f6nnte. <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr privat kontrollierte thail\u00e4ndische Unternehmen in gew\u00f6hnlichen Branchen wird dieses Thema in der Regel nicht im Vordergrund stehen. Relevant kann es jedoch werden, wenn ein staatlich kontrollierter Investor ein Schweizer Unternehmen in einem kritischen Sektor \u00fcbernehmen m\u00f6chte. <\/p>\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Arbeitsbewilligungen: K\u00f6nnen thail\u00e4ndische Unternehmen ihre Mitarbeitenden einfach in die Schweiz senden?<\/h1>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nein. Thail\u00e4ndische Staatsangeh\u00f6rige gelten in der Schweiz als Drittstaatsangeh\u00f6rige, weil Thailand weder zur EU noch zur EFTA geh\u00f6rt. F\u00fcr Drittstaatsangeh\u00f6rige gelten deutlich strengere arbeits- und aufenthaltsrechtliche Regeln als f\u00fcr EU\/EFTA-Staatsangeh\u00f6rige.Grunds\u00e4tzlich d\u00fcrfen ausl\u00e4ndische Personen in der Schweiz nicht ohne Bewilligung arbeiten.   <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr die Zulassung von Drittstaatsangeh\u00f6rigen gelten insbesondere folgende Voraussetzungen:<\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Zulassung muss im gesamtwirtschaftlichen Interesse der Schweiz liegen.<\/p>\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Person muss in der Regel hochqualifiziert sein.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Lohn- und Arbeitsbedingungen m\u00fcssen eingehalten werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Es m\u00fcssen noch Kontingente verf\u00fcgbar sein.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Arbeitgeber muss grunds\u00e4tzlich den Inl\u00e4ndervorrang beachten.<\/li>\n\n\n\n<li>Es darf keine geeignete Person aus der Schweiz oder aus dem EU\/EFTA-Raum verf\u00fcgbar sein.<\/li>\n<\/ul>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"https:\/\/www.sem.admin.ch\/sem\/en\/home\/themen\/arbeit\/nicht-eu_efta-angehoerige\/grundlagen_zur_arbeitsmarktzulassung.html\" data-type=\"link\" data-id=\"https:\/\/www.sem.admin.ch\/sem\/en\/home\/themen\/arbeit\/nicht-eu_efta-angehoerige\/grundlagen_zur_arbeitsmarktzulassung.html\">Drittstaatsangeh\u00f6rige k\u00f6nnen nur zugelassen werden k\u00f6nnen, wenn keine geeignete Person aus dem schweizerischen Arbeitsmarkt oder aus einem EU\/EFTA-Staat rekrutiert werden kann<\/a>.<\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Weitere Informationen dazu finden sich in unserem <a href=\"https:\/\/nomadlaw.ch\/de\/kann-ich-als-thailander-in-in-der-schweiz-arbeiten-die-nuchterne-realitat-fur-drittstaatsangehorige\/\">separaten Blogbeitrag.<\/a><\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ein Arbeitsvertrag oder ein Entsendungsbedarf allein gen\u00fcgt daher nicht. Die Bewilligung ist nicht automatisch und wird im Einzelfall gepr\u00fcft. <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr thail\u00e4ndische Unternehmen bedeutet dies: Sie k\u00f6nnen Mitarbeitende nicht einfach in die Schweiz schicken und damit rechnen, dass ohne Weiteres eine Arbeitsbewilligung erteilt wird. Besonders schwierig ist dies bei allgemeinen operativen T\u00e4tigkeiten, Verkauf, Administration, Kundenservice oder Funktionen, f\u00fcr die auch geeignete Personen in der Schweiz oder im EU\/EFTA-Raum verf\u00fcgbar sind. Je nach Markteinritt kann allenfalls vorg\u00e4ngig mit dem jeweiligen Kanton die M\u00f6glichkeit von Arbeitsbewilligung f\u00fcr entsprechende Managementfunktionen oder Spezialisten gekl\u00e4rt werden.  <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bei kurzfristigen Eins\u00e4tzen ist zus\u00e4tzlich zu pr\u00fcfen, ob eine Entsendung m\u00f6glich ist. F\u00fcr Drittstaatsangeh\u00f6rige gelten auch hier Einschr\u00e4nkungen. <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Empfehlung<\/strong>: Thail\u00e4ndische Unternehmen sollten den Personalbedarf f\u00fcr die Schweiz fr\u00fchzeitig planen. F\u00fcr den operativen Markteintritt ist es h\u00e4ufig einfacher, lokale Mitarbeitende in der Schweiz anzustellen oder mit Schweizer Dienstleistern und Vertriebspartnern zu arbeiten. Thail\u00e4ndische Schl\u00fcsselpersonen sollten nur dann f\u00fcr eine Schweizer Arbeitsbewilligung eingeplant werden, wenn ihre Qualifikation, ihre Funktion und die wirtschaftliche Notwendigkeit gut dokumentiert werden k\u00f6nnen.  <\/p>\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Steuerliche Fragen und Mehrwertsteuer<\/h1>\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Unternehmenssteuern<\/h2>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Schweizer Kapitalgesellschaften unterliegen der direkten Bundessteuer sowie kantonalen und kommunalen Steuern. Die Steuerbelastung variiert je nach Kanton und Gemeinde. Deshalb kann die Standortwahl steuerlich relevant sein.  <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr thail\u00e4ndische Unternehmensgruppen sind zudem <a href=\"https:\/\/www.estv.admin.ch\/en\/transfer-pricing\" data-type=\"link\" data-id=\"https:\/\/www.estv.admin.ch\/en\/transfer-pricing\">Verrechnungspreise<\/a> wichtig. Leistungen, Lieferungen, Darlehen, Management Fees, Lizenzgeb\u00fchren oder andere konzerninterne Transaktionen zwischen der thail\u00e4ndischen Muttergesellschaft und der Schweizer Tochtergesellschaft m\u00fcssen fremd\u00fcblich ausgestaltet sein. <\/p>\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Mehrwertsteuer<\/h2>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ausl\u00e4ndische Unternehmen k\u00f6nnen in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig werden, wenn sie Leistungen in der Schweiz erbringen oder Waren in die Schweiz liefern. Unternehmen sind grunds\u00e4tzlich von der Steuerpflicht befreit sind, wenn sie weniger als CHF 100\u2019000 Jahresumsatz aus steuerbaren oder steuerbefreiten Leistungen erzielen, sofern sie nicht freiwillig auf die Befreiung verzichten. <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr ausl\u00e4ndische Versandh\u00e4ndler gelten besondere Regeln. Wenn ein in- oder ausl\u00e4ndisches Versandhandelsunternehmen pro Jahr mindestens CHF 100\u2019000 Umsatz aus Kleinsendungen erzielt, die aus dem Ausland in die Schweiz transportiert oder versandt werden, kann es in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig werden und sich im MWST-Register eintragen lassen m\u00fcssen. <\/p>\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Verrechnungssteuer<\/h2>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Schweizer Dividenden unterliegen grunds\u00e4tzlich der <a href=\"https:\/\/www.estv.admin.ch\/en\/anticipatory-tax\">Verrechnungssteuer<\/a>. Bei Aussch\u00fcttungen einer Schweizer Tochtergesellschaft an eine thail\u00e4ndische Muttergesellschaft sollte gepr\u00fcft werden, ob und in welchem Umfang eine R\u00fcckerstattung oder Entlastung m\u00f6glich ist. <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Empfehlung<\/strong>: Steuerliche Strukturierung sollte vor der Gr\u00fcndung erfolgen. Zu pr\u00fcfen sind insbesondere Ort der Gesch\u00e4ftsleitung, Substanz in der Schweiz, MWST-Registrierung, Verrechnungspreise, Finanzierung, Lizenzgeb\u00fchren und Dividendenaussch\u00fcttungen. <\/p>\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Zoll, Import und Lieferkette<\/h1>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wer Waren aus Thailand in die Schweiz importiert, muss <a href=\"https:\/\/www.bazg.admin.ch\/en\/internet-purchases-postal-shipments-information-import\">Zoll- und Einfuhrvorschriften<\/a> beachten. Sendungen aus dem Ausland unterliegen grunds\u00e4tzlich Zollabgaben und Einfuhrmehrwertsteuer. Die konkrete Belastung h\u00e4ngt von Warenart, Zolltarifnummer, Ursprung, Wert, Transportkosten und weiteren Faktoren ab.  <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr kommerzielle Importe sind zudem korrekte Zollanmeldungen, Rechnungen, Ursprungsnachweise, Produktdeklarationen und gegebenenfalls Bewilligungen erforderlich.<\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr thail\u00e4ndische Unternehmen ist auch das <a href=\"https:\/\/www.seco.admin.ch\/seco\/en\/home\/Aussenwirtschaftspolitik_Wirtschaftliche_Zusammenarbeit\/Wirtschaftsbeziehungen\/handel_mit_dienstleistungen\/freihandelsabkommen\/thailand.html\">Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten<\/a> und Thailand relevant. Das Abkommen wurde am 23. Januar 2025 unterzeichnet, ist aber noch nicht in Kraft. <\/p>\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Produktvorschriften und regulatorische Anforderungen<\/h1>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ein zentraler Punkt beim Markteintritt ist die Frage, ob das Produkt in der Schweiz in Verkehr gebracht werden darf. Wer Produkte auf den Schweizer Markt bringt, muss die anwendbaren technischen Vorschriften einhalten. <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das SECO stellt eine <a href=\"https:\/\/www.seco.admin.ch\/seco\/en\/home\/Aussenwirtschaftspolitik_Wirtschaftliche_Zusammenarbeit\/Wirtschaftsbeziehungen\/Technische_Handelshemmnisse\/Importplattform0\/Schweizer_Produktevorschriften.html\">Importplattform zu Schweizer Produktevorschriften<\/a> zur Verf\u00fcgung und weist darauf hin, dass Importeur, Hersteller oder Inverkehrbringer f\u00fcr die Einhaltung der anwendbaren Vorschriften verantwortlich sein k\u00f6nnen. Je nach Produkt gelten unterschiedliche Spezialregeln. <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Recommendation<\/strong>: Before the first sale, a product compliance review should be carried out. Especially for food, cosmetics, medical devices, electronics, chemicals, children\u2019s products and health-related products, no market entry should take place without regulatory clarification. <\/p>\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Marken, geistiges Eigentum und Domainstrategie<\/h1>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ein Handelsregistereintrag sch\u00fctzt den Firmennamen nicht automatisch als Marke. <a href=\"https:\/\/www.ige.ch\/en\/intellectual-property\/guide\/trade-marks\/trade-mark-registration\">Ein Markenschutz besteht erst durch Eintragung im Markenregister.<\/a> Unternehmen mit Sitz ausserhalb der Schweiz m\u00fcssen f\u00fcr eine Schweizer Markenanmeldung eine Vertretung in der Schweiz haben. <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Empfehlung: Die Marke sollte vor dem Launch, vor Vertriebsgespr\u00e4chen und vor gr\u00f6sseren Marketingkampagnen gepr\u00fcft und gesch\u00fctzt werden. Zus\u00e4tzlich sollten Domainnamen, Social-Media-Handles, Verpackungsdesigns, Lizenzvertr\u00e4ge und allf\u00e4llige \u201cSwissness\u201d-Angaben gepr\u00fcft werden. <\/p>\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Datenschutz, E-Commerce und Kundendaten<\/h1>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Werden Personendaten von nat\u00fcrlichen Personen bearbeitet, ist das Schweizer Datenschutzrecht zu beachten. Wichtig zu beachten ist, dass die Schweiz nicht Teil der EU ist und somit kein EU-Recht gilt. Das Schweizer und europ\u00e4ische Datenschutzrecht sind zwar sehr \u00e4hnlich aber nicht ganz gleich.  <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zu pr\u00fcfen sind insbesondere Datenschutzerkl\u00e4rung, Cookie- und Tracking-Setup, Auftragsbearbeitungsvertr\u00e4ge, Datensicherheit, Daten\u00fcbermittlungen ins Ausland und L\u00f6schkonzepte.<\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Empfehlung<\/strong>: Vor dem Launch einer Schweizer Website sollten Datenschutzdokumentation, technische Umsetzung und internationale Daten\u00fcbermittlungen \u00fcberpr\u00fcft werden.<\/p>\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Arbeitsrecht und Sozialversicherungen bei lokaler Pr\u00e4senz<\/h1>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wer als ausl\u00e4ndisches Unternehmen Mitarbeitende in der Schweiz besch\u00e4ftigt, muss sich fr\u00fchzeitig mit den lokalen arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Anforderungen vertraut machen. Das Schweizer Arbeitsrecht gilt unabh\u00e4ngig davon, ob die Firma ihren Hauptsitz im Ausland hat, entscheidend ist die tats\u00e4chliche Besch\u00e4ftigung in der Schweiz. <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zu den wichtigsten Pflichten z\u00e4hlen die Erstellung von rechtskonformen Arbeitsvertr\u00e4gen, die korrekte Lohnabrechnung sowie die Einhaltung von Regelungen zur Arbeitszeit und Ferienanspr\u00fcchen. Ebenso muss das Unternehmen klare K\u00fcndigungsfristen definieren, die sich nach den gesetzlichen Vorgaben oder individuellen Vertragsbedingungen richten. Die Schweizer Gesetzgebung sieht zudem eine obligatorische Unfallversicherung f\u00fcr alle Mitarbeitenden vor, unabh\u00e4ngig vom Besch\u00e4ftigungsgrad. Zus\u00e4tzlich sind die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie die berufliche Vorsorge (BVG) zentraler Bestandteil des Schweizer Sozialversicherungssystems.   <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Einhaltung dieser Vorgaben ist f\u00fcr einen professionellen Markteintritt wichtig. Unternehmen sollten sich fr\u00fchzeitig um die Anmeldung bei den Sozialversicherungen k\u00fcmmern, die passende Unfallversicherung abschliessen und die Pensionskasse ausw\u00e4hlen. F\u00fcr die Lohnstruktur empfiehlt sich eine transparente Gestaltung mit klarer Aufteilung von Grundlohn, allf\u00e4lligen Zulagen und Sozialabz\u00fcgen.   <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Empfehlung<\/strong>: Vor der ersten Anstellung in der Schweiz sollten Unternehmen s\u00e4mtliche arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Dokumente vorbereiten und \u00fcberpr\u00fcfen. So stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen von Beginn an rechtssicher und professionell aufgestellt ist. <\/p>\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Fazit<\/h1>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Markteintritt einer thail\u00e4ndischen Firma in die Schweiz bietet erhebliche Chancen, verlangt aber sorgf\u00e4ltige rechtliche Vorbereitung. F\u00fcr thail\u00e4ndische Unternehmen ist besonders wichtig, die Unterschiede zwischen der thail\u00e4ndischen und der schweizerischen Rechtslage richtig einzuordnen. <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Schweiz kennt f\u00fcr gew\u00f6hnliche Handels-, Dienstleistungs-, Produktions-T\u00e4tigkeiten keine allgemeine Pflicht zu Schweizer Mehrheitsbeteiligung. Eine thail\u00e4ndische Gesellschaft kann eine Schweizer GmbH oder AG grunds\u00e4tzlich zu 100 Prozent halten. Zu beachten sind jedoch die lokale Vertretung mit Wohnsitz in der Schweiz, Bewilligungspflichten in regulierten Branchen, Einschr\u00e4nkungen beim Immobilienerwerb, steuerliche Registrierung, Produktvorschriften und Datenschutz.  <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Besonders sorgf\u00e4ltig zu planen ist der Einsatz thail\u00e4ndischer Mitarbeitender in der Schweiz. Thail\u00e4ndische Staatsangeh\u00f6rige gelten als Drittstaatsangeh\u00f6rige. Eine Arbeitsbewilligung wird nicht automatisch erteilt.  <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wer diese Schritte sorgf\u00e4ltig plant, reduziert Haftungsrisiken und erh\u00f6ht die Chancen auf einen erfolgreichen und rechtssicheren Markteintritt in der Schweiz.<\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine \u00dcbersicht und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. F\u00fcr konkrete Vorhaben sollten Gesellschaftsstruktur, T\u00e4tigkeit, Produkte, Lieferkette, Bewilligungspflichten, Arbeitsbewilligungen und steuerliche Auswirkungen im Einzelfall gepr\u00fcft werden. Nomadlaw hilft ihnen gerne bei einer Pr\u00fcfung sowie beim Markteintritt.  <\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Schweiz ist ein attraktiver Zielmarkt f\u00fcr thail\u00e4ndische Unternehmen, erfordert jedoch eine sorgf\u00e4ltige rechtliche Vorbereitung. 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