{"id":2745,"date":"2026-08-22T14:46:11","date_gmt":"2026-08-22T14:46:11","guid":{"rendered":"https:\/\/nomadlaw.ch\/?p=2745"},"modified":"2026-08-22T14:46:20","modified_gmt":"2026-08-22T14:46:20","slug":"agenturvertrag-in-der-schweiz-was-thailandische-unternehmen-beim-vertrieb-beachten-sollten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/nomadlaw.ch\/de\/agenturvertrag-in-der-schweiz-was-thailandische-unternehmen-beim-vertrieb-beachten-sollten\/","title":{"rendered":"Agenturvertrag in der Schweiz: Was thail\u00e4ndische Unternehmen beim Vertrieb beachten sollten"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr thail\u00e4ndische Hersteller kann ein Schweizer Agent eine attraktive M\u00f6glichkeit sein, den Markt zu erschliessen, ohne sofort ein eigenes Vertriebsteam oder eine Tochtergesellschaft aufzubauen. Der Agent kennt den lokalen Markt, sucht Kunden und vermittelt Gesch\u00e4fte. Im Gegensatz zu einem Distributor kauft er die Produkte grunds\u00e4tzlich jedoch nicht selbst.  <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Schweizer Recht enth\u00e4lt in<a href=\"https:\/\/www.fedlex.admin.ch\/eli\/cc\/27\/317_321_377\/en#part_2\/tit_13\/chap_4\"> Art. 418a ff. OR<\/a> besondere Regeln f\u00fcr Agenturvertr\u00e4ge. Einige davon k\u00f6nnen f\u00fcr ausl\u00e4ndische Unternehmen \u00fcberraschend sein. Besonders wichtig sind die Regelungen zu Exklusivit\u00e4t, Provisionen, Kundenbeziehungen und Vertragsbeendigung.   <\/p>\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Was ist ein Agent?<\/h1>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ein Agent ist eine selbst\u00e4ndige Person oder ein selbst\u00e4ndiges Unternehmen, das dauerhaft f\u00fcr einen Auftraggeber Gesch\u00e4fte vermittelt oder in dessen Namen und auf dessen Rechnung abschliesst.<\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Beim <strong>Vermittlungsagenten<\/strong> bringt der Agent den thail\u00e4ndischen Hersteller und den Schweizer Kunden zusammen. Der Kaufvertrag wird anschliessend direkt zwischen Hersteller und Kunde geschlossen. Ein <strong>Abschlussagent<\/strong> darf dagegen aufgrund einer entsprechenden Vollmacht den Kaufvertrag im Namen des Herstellers selbst abschliessen.  <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Welche Befugnisse der Agent tats\u00e4chlich erh\u00e4lt, muss im Vertrag genau festgehalten werden. Insbesondere ist zu regeln, ob er nur Kunden akquirieren oder auch Angebote abgeben, Vertr\u00e4ge unterzeichnen, M\u00e4ngelr\u00fcgen bearbeiten oder Zahlungen entgegennehmen darf. <\/p>\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Was sollte im Agenturvertrag geregelt werden?<\/h1>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ein internationaler Agenturvertrag sollte insbesondere festhalten, f\u00fcr welche Produkte und welches Gebiet der Agent t\u00e4tig wird, ob die Zusammenarbeit exklusiv ist und wie seine Provision berechnet wird. Ebenso sollten Vollmachten, Marketingaufgaben und Marketingsupport, Kosten, Inkasso, Kundeninformationen, Nutzung von Marken, Vertragsdauer und K\u00fcndigung geregelt werden. <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Gerade bei einem Schweizer Agenturvertrag sollte man sich nicht darauf verlassen, dass offene Punkte sp\u00e4ter problemlos gekl\u00e4rt werden k\u00f6nnen. Das Schweizer Recht enth\u00e4lt teilweise gesetzliche Regeln, die automatisch greifen, wenn die Parteien nichts anderes vereinbart haben. <\/p>\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Vorsicht bei Exklusivit\u00e4t<\/h1>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bei der Zuweisung eines Vertriebsgebiets oder Kundenkreises ist nach Schweizer Recht besondere Vorsicht geboten.<\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wird einem Agenten ein bestimmtes Gebiet oder ein bestimmter Kundenkreis zugewiesen, gilt er grunds\u00e4tzlich u<strong>nter Ausschluss anderer Personen<\/strong> als beauftragt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.<\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bei einer solchen ausschliesslichen Gebietszuweisung hat der Agent grunds\u00e4tzlich Anspruch auf Provision f\u00fcr alle w\u00e4hrend des Agenturverh\u00e4ltnisses abgeschlossenen Gesch\u00e4fte mit Kunden dieses Gebiets, selbst wenn das konkrete Gesch\u00e4ft ohne seine Mitwirkung direkt zwischen dem Hersteller und dem Kunden zustande gekommen ist.<\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">M\u00f6chte ein thail\u00e4ndischer Hersteller beispielsweise bestimmte Key Accounts selbst betreuen, parallel weitere Agenten einsetzen oder Direktverk\u00e4ufe aus Thailand von der Provision ausnehmen, sollte dies ausdr\u00fccklich und schriftlich geregelt werden.<\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Davon zu unterscheiden ist die T\u00e4tigkeit des Agenten f\u00fcr andere Unternehmen. Nach Schweizer Recht darf ein Agent grunds\u00e4tzlich auch f\u00fcr andere Auftraggeber t\u00e4tig sein, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Soll seine T\u00e4tigkeit f\u00fcr Wettbewerber eingeschr\u00e4nkt werden, sind zudem die besonderen Regeln \u00fcber Konkurrenzverbote zu ber\u00fccksichtigen.  <\/p>\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Provisionen und Inkasso<\/h1>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Verg\u00fctung eines Agenten erfolgt typischerweise \u00fcber Provisionen. Im Vertrag sollte klar definiert werden, welche Gesch\u00e4fte provisionspflichtig sind und ab wann der Anspruch entsteht. Es sollte auch klar geregelt sein, ob ein nachlaufender Provisionsanspruch bei K\u00fcndigung besteht oder nicht.  <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Eine andere Frage ist das <strong>Inkasso<\/strong>. Ein Agent darf Zahlungen von Kunden nicht automatisch f\u00fcr den Hersteller entgegennehmen. Soll er Rechnungen einziehen oder Kundenzahlungen entgegennehmen d\u00fcrfen, sollte daf\u00fcr eine entsprechende Vollmacht vereinbart werden.  <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Noch weiter geht das sogenannte <strong>Delkredere<\/strong>. Dabei \u00fcbernimmt der Agent das Risiko, dass ein Kunde seine Verpflichtungen nicht erf\u00fcllt. Eine solche Risiko\u00fcbernahme ist nach Schweizer Recht besonders zu behandeln und berechtigt den Agenten zu einer zus\u00e4tzlichen angemessenen Verg\u00fctung.  <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr internationale Hersteller ist es deshalb wichtig, Vermittlung, Inkasso und \u00dcbernahme des Zahlungsausfallrisikos nicht miteinander zu vermischen.<\/p>\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Was geschieht mit den Kunden nach Vertragsende?<\/h1>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Eine zentrale Frage bei Agenturverh\u00e4ltnissen ist h\u00e4ufig: Wem geh\u00f6ren die vom Agenten gewonnenen Kunden?<\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Agent erwirbt kein Eigentum an Kunden. Das Schweizer Recht sch\u00fctzt seinen Beitrag zum Aufbau eines Kundenstamms jedoch auf andere Weise. <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Hat der Agent den Kundenkreis des Unternehmens wesentlich erweitert und profitiert der Hersteller auch nach Vertragsende erheblich von diesen Gesch\u00e4ftsbeziehungen, kann der Agent Anspruch auf eine sogenannte <strong>Kundschaftsentsch\u00e4digung<\/strong> haben.<\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Dieser Anspruch kann nicht im Voraus ausgeschlossen werden. Die Entsch\u00e4digung betr\u00e4gt maximal einen Nettojahresverdienst des Agenten, wobei grunds\u00e4tzlich auf den Durchschnitt der letzten f\u00fcnf Jahre beziehungsweise der k\u00fcrzeren Vertragsdauer abgestellt wird. <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr einen thail\u00e4ndischen Hersteller ist dies besonders relevant: Die Beendigung eines erfolgreichen Agenturvertrags kann also eine zus\u00e4tzliche Zahlungspflicht ausl\u00f6sen, selbst wenn der Vertrag selbst keine solche Abfindung vorsieht.<\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Es handelt sich dabei nicht um einen eigentlichen \u201e<strong>Abkauf<\/strong>\u201c einzelner Kunden. Die Entsch\u00e4digung gleicht vielmehr den wirtschaftlichen Vorteil aus, den der Hersteller aus dem vom Agenten aufgebauten Kundenstamm weiterhin erh\u00e4lt. <\/p>\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Agentur und Schweizer Wettbewerbsrecht<\/h1>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Auch bei einem Agenturvertrag ist das Schweizer Kartellrecht zu beachten. Dabei muss zwischen dem <strong>Agenten nach Schweizer Vertragsrecht<\/strong> und dem \u201e<strong>echten Agenten\u201c im kartellrechtlichen Sinn <\/strong>unterschieden werden. <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Schweizer Kartellgesetz enth\u00e4lt keine eigene Regelung dar\u00fcber, wann ein Agent kartellrechtlich als Teil der Vertriebsorganisation des Herstellers anzusehen ist. Die Schweizer Gerichte und Wettbewerbsbeh\u00f6rden orientieren sich hierf\u00fcr an den europ\u00e4ischen Regeln zum sogenannten Handelsvertreterprivileg. <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Entscheidend ist vor allem die Verteilung der wirtschaftlichen Risiken. Ein kartellrechtlich echter Agent tr\u00e4gt im Zusammenhang mit den von ihm vermittelten oder abgeschlossenen Gesch\u00e4ften lediglich unbedeutende vertrags- und marktspezifische Risiken. So soll er insbesondere nicht auf eigene Rechnung Eigentum an der Vertragsware erwerben, wesentliche Lager- oder Lieferkosten tragen, f\u00fcr Zahlungsausf\u00e4lle der Kunden einstehen oder auf eigene Kosten produktspezifische Investitionen und Verkaufsf\u00f6rderungsmassnahmen finanzieren. Solche T\u00e4tigkeiten sind allerdings nicht in jedem Fall ausgeschlossen, sofern der Hersteller die damit verbundenen relevanten Kosten und Risiken tats\u00e4chlich \u00fcbernimmt oder vollst\u00e4ndig erstattet.  <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Allgemeine Kosten eines selbst\u00e4ndigen Unternehmens, etwa f\u00fcr gew\u00f6hnliche B\u00fcror\u00e4ume oder Mitarbeitende, sowie die Tatsache, dass die Eink\u00fcnfte des Agenten von seinem Verkaufserfolg abh\u00e4ngen, machen ihn dagegen nicht bereits zu einem kartellrechtlich selbst\u00e4ndigen Vertriebspartner.<\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Allgemeine Kosten eines selbst\u00e4ndigen Unternehmens, etwa f\u00fcr gew\u00f6hnliche B\u00fcror\u00e4ume oder Mitarbeitende, sowie die Tatsache, dass die Eink\u00fcnfte des Agenten von seinem Verkaufserfolg abh\u00e4ngen, machen ihn dagegen nicht bereits zu einem kartellrechtlich selbst\u00e4ndigen Vertriebspartner.<\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Erf\u00fcllt das Verh\u00e4ltnis die Voraussetzungen einer <strong>echten Agentur<\/strong>, gilt der Agent hinsichtlich der vermittelten Gesch\u00e4fte grunds\u00e4tzlich nicht als unabh\u00e4ngiger Marktteilnehmer. Der Hersteller kann deshalb beispielsweise den Verkaufspreis festlegen, zu dem der Agent die Ware im Namen des Herstellers anbietet. <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Werden dagegen wesentliche vertrags- oder marktspezifische Risiken auf den Agenten \u00fcbertragen, kann die kartellrechtliche Privilegierung entfallen. Teilweise wird hierf\u00fcr der Begriff \u201e<strong>unechter Agent<\/strong>\u201c verwendet. Das bedeutet nicht automatisch, dass aus dem Agenten rechtlich ein Distributor wird. Vielmehr m\u00fcssen Vereinbarungen zwischen Hersteller und Agent dann, wie Vereinbarungen zwischen wirtschaftlich selbst\u00e4ndigen Unternehmen kartellrechtlich gepr\u00fcft werden.   <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Besonders relevant k\u00f6nnen in diesem Fall Preisvorgaben sowie bestimmte Gebiets- oder Kundenbeschr\u00e4nkungen werden. Solche Klauseln sind nicht allein deshalb unzul\u00e4ssig, weil keine echte Agentur vorliegt. Insbesondere Mindest- oder Festpreise sowie bestimmte Beschr\u00e4nkungen von Verk\u00e4ufen in andere Gebiete k\u00f6nnen nach Schweizer Kartellrecht jedoch erhebliche und gegebenenfalls sanktionierbare Wettbewerbsbeschr\u00e4nkungen darstellen.  <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr einen thail\u00e4ndischen Hersteller ist deshalb wichtig, nicht nur einen Vertrag als \u201eAgenturvertrag\u201c zu bezeichnen. Entscheidend ist, <strong>wer die wirtschaftlichen Risiken des Vertriebs tats\u00e4chlich tr\u00e4gt<\/strong>. Soll der Schweizer Agent kartellrechtlich als echter Agent behandelt werden, sollte auch die Kosten- und Risikoverteilung entsprechend ausgestaltet sein.  <\/p>\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Agent oder Distributor?<\/h1>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Unterschied zwischen Agent und Distributor ist f\u00fcr die rechtliche Struktur entscheidend.<\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der <strong>Agent<\/strong> vermittelt Gesch\u00e4fte oder schliesst sie im Namen des thail\u00e4ndischen Herstellers ab. Der Kaufvertrag besteht grunds\u00e4tzlich direkt zwischen dem Hersteller und dem Schweizer Kunden. Der Agent erh\u00e4lt daf\u00fcr eine Provision.  <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ein <strong>Distributor<\/strong> kauft die Produkte dagegen selbst vom thail\u00e4ndischen Hersteller und verkauft sie im eigenen Namen und auf eigene Rechnung weiter. Er erzielt seine Marge aus der Differenz zwischen Einkaufs- und Wiederverkaufspreis und tr\u00e4gt grunds\u00e4tzlich das eigene Absatzrisiko. <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr den Hersteller bedeutet das Agenturmodell meist mehr N\u00e4he zum Endkunden und mehr Kontrolle \u00fcber den Markt. Gleichzeitig verbleiben jedoch auch mehr Vertrags-, Zahlungs- und gegebenenfalls Haftungsrisiken beim Hersteller. <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ein exklusiver Agent ist deshalb rechtlich nicht dasselbe wie ein Alleinvertriebspartner.<\/p>\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Unterschiede zum thail\u00e4ndischen Agenturrecht<\/h1>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Auch Thailand kennt mit den Agency-Regeln des Civil and Commercial Code ein Agenturrecht. Die Systematik unterscheidet sich jedoch teilweise deutlich vom Schweizer Handelsagenturrecht.Thailand also has agency rules under its Civil and Commercial Code. However, the legal framework differs in several respects from the Swiss commercial agency regime. <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ein besonders wichtiger Unterschied betrifft die Vertragsbeendigung. W\u00e4hrend das thail\u00e4ndische Recht Principal und Agent relativ weitgehende M\u00f6glichkeiten zur Beendigung der Agentur einr\u00e4umt, kennt das Schweizer Agenturrecht gesetzliche K\u00fcndigungsfristen und besondere Schutzvorschriften. <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Noch bedeutender ist die Schweizer <strong>Kundschaftsentsch\u00e4digung<\/strong>. Einen unmittelbar vergleichbaren Ausgleichsanspruch f\u00fcr den vom Agenten aufgebauten Kundenstamm kennt das thail\u00e4ndische Agenturrecht nicht. <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Auch die Begriffe k\u00f6nnen zu Missverst\u00e4ndnissen f\u00fchren. Die thail\u00e4ndische \u201eCommission Agency\u201c, bei der ein Commission Agent Gesch\u00e4fte im eigenen Namen, aber f\u00fcr Rechnung des Auftraggebers abschliesst, entspricht beispielsweise nicht dem klassischen schweizerischen Abschlussagenten, der im Namen und f\u00fcr Rechnung des Herstellers handelt.  <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Thail\u00e4ndische Vertragsmuster sollten deshalb nicht einfach \u00fcbersetzt und auf eine Schweizer Gesch\u00e4ftsbeziehung \u00fcbertragen werden.<\/p>\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Fazit<\/h1>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ein Agent kann f\u00fcr einen thail\u00e4ndischen Hersteller ein effizienter erster Schritt in den Schweizer Markt sein. Lokale Marktkenntnisse und Kundenkontakte lassen sich nutzen, ohne sofort eine eigene Vertriebsorganisation aufzubauen. <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Allerdings sollte der Agenturvertrag einige Schweizer Besonderheiten ausdr\u00fccklich ber\u00fccksichtigen. <strong>Exklusivit\u00e4t und Provisionsanspr\u00fcche sollten klar definiert, Inkasso und Zahlungsausfallrisiko getrennt geregelt und m\u00f6gliche Anspr\u00fcche bei Vertragsbeendigung ber\u00fccksichtigt werden.<\/strong> Ebenso sollte gepr\u00fcft werden, ob die gew\u00e4hlte Struktur auch aus kartellrechtlicher Sicht tats\u00e4chlich zul\u00e4ssig ist.<\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im Mittelpunkt steht daher nicht allein die Frage, wer Kunden in der Schweiz gewinnt. Ebenso massgeblich ist, <strong>wer die Vertr\u00e4ge mit ihnen abschliesst, die wirtschaftlichen Risiken \u00fcbernimmt und welche Rechte dem Agenten w\u00e4hrend der Zusammenarbeit sowie nach deren Beendigung zustehen.<\/strong> <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Dieser Beitrag vermittelt einen allgemeinen \u00dcberblick \u00fcber B2B-Agenturvertr\u00e4ge zwischen Thailand und der Schweiz und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Was m\u00fcssen thail\u00e4ndische Unternehmen bei einem Schweizer Agenturvertrag beachten? \u00dcberblick zu Exklusivit\u00e4t, Provisionen, Inkasso, Kundschaftsentsch\u00e4digung, Kartellrecht und K\u00fcndigung. <\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":2622,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[60,185,51],"tags":[1334,1331,1326,1332,1327,1328,1295,1325,1330,1324,1333,1312,1293,1335,1329],"class_list":["post-2745","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-business-law","category-gesellschaftsrecht-unternehmensgrundung","category-juristisches-projektmanagement","tag-agent-vs-vertriebspartner-schweiz","tag-agenturprovision-schweiz","tag-agenutrvertrag","tag-echter-agent-kartellrecht","tag-esklusiver-agent","tag-inkasso","tag-kommerzieller-agent-schweiz","tag-konkurrenzverbot-fur-agent-schweiz","tag-kundschaftsentschadigung","tag-schweizer-agenturrrecht","tag-schweizer-kartellrecht-agentur","tag-schweizer-markteintritt","tag-thai-hersteller","tag-unechter-agent-schweiz","tag-verrieb-schweiz"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/nomadlaw.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2745","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/nomadlaw.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/nomadlaw.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/nomadlaw.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/nomadlaw.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2745"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/nomadlaw.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2745\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2746,"href":"https:\/\/nomadlaw.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2745\/revisions\/2746"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/nomadlaw.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/2622"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/nomadlaw.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2745"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/nomadlaw.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2745"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/nomadlaw.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2745"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}