Allgemeine Vertragsbedingungen

1. Honorare

Ohne anderslautende Vereinbarung basieren Abrechnungen auf dem erbrachten Zeitaufwand und den mit dem Mandanten vereinbarten Stundensätzen, unter Berücksichtigung der Dringlichkeit und Komplexität des Mandates sowie der Erfahrung und des Spezialwissens der beigezogenen Berater.

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung auf der Grundlage des Zeitaufwands und der mit dem Klienten vereinbarten Stundensätze, unter Berücksichtigung der Dringlichkeit und Komplexität des Mandats sowie der Erfahrung und des Spezialwissens der involvierten Berater.

Accrued travel time is invoiced by us, in the absence of any agreement to the contrary, at half of the hourly rate agreed with the Client.

Mehrwertsteuer und Auslagen wie Reisekosten (Bahnfahrten, Flugreisen, Hotelübernachtungen), Verfahrenskosten, von Ämtern erhobene Gebühren, Kosten für Expertisen oder andere Kosten für Leistungen Dritter werden separat in Rechnung gestellt.

2. Beizug von weiteren Experten

Nomadlaw GmbH kann auf spezialisierte Berater und Beraterinnen, Anwälte und Anwältinnen zugreifen. Diese werden beigezogen, wenn es sich aus Gründen der Spezialisierung und/oder aus Effizienz- bzw. Kostengründen empfiehlt. Es ist uns ein Anliegen, dass Arbeiten jeweils auf höchstem professionellem Niveau und stufengerecht erledigt werden.

Wird auf unser Netzwerk von Spezialisten zurückgegriffen, um die gestellte Aufgabe anforderungs- und aufwandgerecht zu erledigen, bedingt dies, dass dem externen Experten der Fall dargelegt wird. Ohne Gegenbericht des Mandanten gehen wir davon aus, dass wir hierzu, soweit für die Auftragsausführung notwendig, ermächtigt sind und der Mandant damit einverstanden ist.

Gerne vereinbaren wir auf Wunsch des Mandanten, dass wir den Mandanten jeweils einzelfallweise kontaktieren, bevor wir externe Spezialisten beiziehen.

Spezialisten, die zu höheren Ansätzen als innerhalb Nomadlaw GmbH üblich verrechnet werden müssen, werden nicht ohne vorgängiges Einverständnis beigezogen.

3. Rechnungsstellung

Für geleistete Arbeitsstunden stellt Nomadlaw GmbH in der Regel monatlich Rechnung, mit einer Aufstellung der abgerechneten Leistungen pro Person sowie unserer Barauslagen. Der Mandant kann jederzeit über die entstandenen Aufwendungen Auskunft verlangen. Rechnungen sind innert 20 Tagen nach Erhalt zu begleichen.

Nomadlaw GmbH ist berechtigt nach eigenem Ermessen Vorschüsse zu verlangen, insbesondere beim Beizug von externen Experten.

4. Mitwirkung des Klienten

Der Sachverhalt ist bei Beratungs- und Rechtsangelegenheiten zentral. Es ist unsere Erfahrung, dass bei Beratungs- und Rechtsangelegenheiten die zur erfolgreichen Mandatserledigung massgeblichen Argumente stark fachlich geprägt sind. Wir legen grossen Wert auf sorgfältige Eruierung des Sachverhalts und verwenden entsprechende Sorgfalt und Zeit darauf, die Grundlagen diesbezüglich bestmöglich auszuarbeiten. Für diese Arbeit ist die Mitwirkung des Mandanten unabdingbar. Der Mandant sorgt dafür, dass allfällige in den Sachverhalt involvierte Dritte ebenfalls für substantielle Auskünfte zur Verfügung stehen.

5. Aktenaufbewahrung

Nomadlaw GmbH ist berechtigt, die in ihrem Besitz befindlichen Akten nach Ablauf von zehn Jahren seit Mandatsabschluss zu vernichten, sofern diese nicht vorher zurückverlangt wurden. Die Aufbewahrungspflicht trifft Nomadlaw GmbH, nicht den einzelnen Berater oder Anwalt.

Grundsätzlich erfolgt die Aktenführung digital. Nomadlaw GmbH bewahrt relevante physische Dokumente (Gerichtsurteile, Behördenkommunikation, etc.) während der Dauer des Mandats physisch auf. Nach Abschluss des Mandats hat der Mandat die Wahl, ob er diese zugestellt haben will, oder die physischen Dokumente vernichtet werden sollen.

6. Vertraulichkeit und Berufsgeheimnis

Mitarbeitende von Nomadlaw GmbH behandeln jegliche Information, die sie im Rahmen einer Mandatsbeziehung erhalten, vertraulich. Mitarbeitende von Nomadlaw GmbH unterstehen jedoch nicht dem Berufsgeheimnis. Beigezogene Anwälte unterstehen jedoch Berufsgeheimnis. Die Tragweite des Berufsgeheimnisses erläutern wir gerne separat, ebenso, welcher Schutz sich daraus ergibt.

Die Kommunikation per E-Mail oder Telefax beinhaltet Risiken wie die Möglichkeit zur Einsicht in den Inhalt der Mitteilung, deren Abänderung oder Verlust. Der Mandant erklärt sich gleichwohl damit einverstanden, unverschlüsselt via E-Mail und Telefax zu kommunizieren. Wünscht der Mandant eine andere Behandlung von E-Mail und Telefax im Allgemeinen oder im Einzelfall, wird um ausdrücklichen schriftlichen Hinweis gebeten.

7. Nutzung von IT-Infrastrukturen von externen Dritten

Nomadlaw GmbH kann Software, die zur Bearbeitung der Mandatsbeziehungen eingesetzt wird, durch beigezogene IT-Anbieterinnen hosten lassen oder ganz von einer IT-Anbieterin beziehen (namentlich als Cloud-Lösung). Dies führt zur Datenspeicherung zumindest teilweise auf Infrastrukturen dieser IT-Anbieterin. Dabei können die Daten auch in Länder ausserhalb der Schweiz gelangen, immer vorausgesetzt, dass Nomadlaw GmbH sowie die externe IT-Anbieterin sämtliche auf sie anwendbaren Bestimmungen, inklusive aber nicht ausschliesslich sämtliche Bestimmungen betreffend Datenschutz, einhalten. Nomadlaw GmbH sorgt für bestmöglichen Schutz von mandatsbezogener Information durch technische und organisatorische Massnahmen. Auf Wunsch informieren wir über die Details.

Anbieterinnen im Ausland könnten von Behörden ungeachtet des Datenschutzes zur Herausgabe von Informationen verpflichtet werden. Wir bemühen uns um Massnahmen, die solche behördlichen Zugriffe erschweren oder verunmöglichen. Daten, die wir als besonders schutzbedürftig erkennen, speichern wir generell nicht in einer Form, die einen Zugriff von Dritten zulassen.

8. Geltungsbereich

Jegliche Beratung durch Nomadlaw GmbH bzw. unsere Berater, Anwältinnen und Anwälte sowie externen Experten ist ausschliesslich für den jeweiligen Mandanten bestimmt, so dass sich keine Dritten darauf berufen können.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf das vorstehende Mandatsverhältnis ist Schweizerisches Recht anwendbar.

Für die Erledigung von Streitigkeiten aus einem Mandatsverhältnis gilt als ausschliesslicher Gerichtsstand Zürich