Ein Briefkasten in einem steuergünstigen Kanton reicht nicht aus

Wer sich selbst oder sein Unternehmen in einem steuergünstigen Schweizer Kanton registriert, verlegt damit nicht automatisch das Steuerdomizil. Die Schweizer Steuerbehörden prüfen, wo Sie tatsächlich leben, arbeiten und Ihr Unternehmen führen.