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Einzelfirma ins Handelsregister eintragen: So geht’s!

Du hast bereits entschieden, dass du als Einzelfirma startest, jetzt geht’s nur noch um die Frage: Muss ich mich ins Handelsregister eintragen, und wie mache ich das konkret? Dieser Beitrag konzentriert sich deshalb ausschliesslich auf die Eintragung (nicht auf AHV/MWST/„brauche ich überhaupt eine Firma“).

Grundsätzlich gilt: Für Einzelfirmen ist der Handelsregistereintrag zwingend, wenn du ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreibst und dein Jahresumsatz CHF 100’000 übersteigt. Ansonsten ist der Eintrag freiwillig.

Was bringt dir der Eintrag überhaupt?

Für viele Thai/Expats ist der praktische Nutzen wichtiger als die Theorie: Mit einem Handelsregistereintrag wirkt dein Business gegenüber Vermietern, Banken, Lieferanten und grösseren Kunden oft „offizieller“. Ausserdem wird der Firmenname im Rahmen der Regeln geschützt, sobald der Eintrag obligatorisch ist (ab CHF 100’000).

Wichtig: Bei der Einzelfirma „entsteht“ das Geschäft nicht erst durch den Eintrag (anders als z.B. bei GmbH/AG). Der Eintrag ist bei der Einzelfirma also eher eine Registrierung, bei gewissen Fällen Pflicht, sonst freiwillig.

Es ist daher auch durchaus möglich, dass Sie erst einmal ohne Eintragung starten, zumal meist nicht gleich zu Beginn ein Umsatz von CHF 100’000.00 erreicht wird.

Schritt-für-Schritt: Eintragung einer Einzelfirma im Kanton Zürich als Beispiel

Der Kanton Zürich beschreibt die Neuanmeldung auf der Webseite des Handelsregisters ziemlich klar. Für die Neueintragung eines Einzelunternehmens bauchen Sie im Kern drei Dinge: das Anmeldeformular, einen Identitätsnachweis und ein beglaubigtes Unterschriftenmuster.

1) Anmeldung ausfüllen (Neueintragung)::

Sie reichen das Formular „Anmeldung Einzelunternehmen, Neueintragung“ beim Handelsregisteramt ein. Diese Anmeldung umfasst in der Regel Angaben wie den Firmennamen, den Sitz/die Adresse, den Zweck/die Geschäftstätigkeit sowie Ihre persönlichen Daten. Welche Informationen genau erforderlich sind, richtet sich nach der Handelsregisterverordnung.

2) Identität nachweisen:

Zürich verlangt eine Kopie von ID/Pass oder Ausländerausweis der Person, die eingetragen wird.

3) Unterschrift beglaubigen lassen

Das ist oft der Knackpunkt. Sie müssen ein Unterschriftenmuster einreichen, das beglaubigt ist. In Zürich geht das über Notariat, Stadt-/Gemeindeamt oder direkt am Schalter des Handelsregisters. Die Beglaubigung kann auch direkt auf dem Anmeldformular gemacht werden, dann darf dieses aber erst bei der Beglaubigung unterzeichnet werden.

Beglaubigungen aus dem Ausland können zusätzliche Anforderungen auslösen (Apostille/Superlegalisation etc.). Es ist daher empfehlenswert die Unterschrift in der Schweiz zu beglaubigen, zumal der Aufwand und die Kosten dafür überschaubar sind.

4) Einreichen und Prüfung abwarten:

Das Handelsregisteramt prüft die Unterlagen. Wenn etwas fehlt (z.B. Unterschrift nicht korrekt beglaubigt, unklare Formulierungen), bekommen Sie meist eine Rückmeldung mit einem Hinweis zu den notwendigen Korrekturen.

Kosten: Mit welchen Gebühren musst du rechnen?

Die Grundgebühr für die Eintragung einer Einzelfirma ins Handelsregister beträgt gemäss CHF 80. Dazu können je nach Fall zusätzliche Gebühren kommen (z.B. für Zeichnungsberechtigungen oder weitere Einträge).

Typische Stolpersteine

Viele Probleme entstehen nicht wegen „komplizierter Gesetze“, sondern wegen formaler Details: Am häufigsten ist es die Unterschriftsbeglaubigung (falsche Stelle, falsches Format oder nicht eindeutig).

Ein zweiter Klassiker ist der Firmenname: Wenn Sie eine Bezeichnung wählen, die zu generisch oder irreführend ist, kann das Handelsregister Rückfragen stellen. Hierbei gilt es zu beachten, dass das Namensrecht für eine Einzelfirma strikte Vorgaben macht, denn der Familienname des Inhabers oder der Inhaberin muss zwingend den Kern des Firmennamens bilden. Sie können zwar Fantasiebezeichnungen oder einen Hinweis auf Ihre Tätigkeit hinzufügen, doch Ihr Nachname – so wie er im Pass steht – muss darin vorkommen, während Zusätze wie „GmbH“ oder „AG“ natürlich absolut tabu sind.

Es lohnt sich also, schon beim Ausfüllen sauber und gesetzeskonform zu formulieren, damit Ihre Identität als Inhaber klar ersichtlich bleibt und der gewählte Name keine falschen Erwartungen über die Grösse oder Rechtsform Ihres Unternehmens weckt.