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Eheverträge in binationalen Schweizer-Thai-Ehen: Eine kritische Betrachtung der Durchsetzbarkeit

In meinem letzten Beitrag habe ich Güterstände in der Schweiz und Thailand [Link einfügen] verglichen und Parallelen gezogen. Nun möchte ich, basierend auf einer kritischen Analyse, tiefer auf Eheverträge (Prenuptial Agreements) in binationalen Ehen eingehen. Besonders für Schweizer-Thai-Paare gibt es erhebliche Fallstricke, wenn das Ehepaar später nach Thailand auswandert und auf einen Schweizer Ehevertrag vertraut.

Ein reiner Schweizer Ehevertrag wird in Thailand selten anerkannt, duale Verträge sind kompliziert und oft nicht immer machbar, zudem sind die thailändischen Regelungen im Umfang begrenzt. Eine eins-zu-eins Spiegelung ist daher nicht möglich.

Die Einschränkungen thailändischer Eheverträge im Vergleich zur Schweiz

Im Schweizer Recht (ZGB Art. 181 ff.) können Eheverträge umfassend Güterstände regeln, von Errungenschaftsbeteiligung bis Gütertrennung, inklusive detaillierter Regelungen zu Erbschaften, Schulden oder Unterhaltszahlungen. In Thailand (Civil and Commercial Code, Sections 1465–1469) sind Prenups möglich, aber stark eingeschränkt:

  • Begrenzter Umfang: Thailändische Verträge können nur das Vermögen teilen (Sin Suan Tua = persönlich vs. Sin Som Ros = gemeinsam), aber keine Regelungen treffen, die gegen thailändisches Recht verstoßen – z. B. Ausländereinschränkungen beim Landbesitz (Ausländer dürfen kein Land eignen). Komplexe Schweizer-ähnliche Klauseln zu Pensionskassen, internationalen Vermögen oder Unterhalt sind oft nicht durchsetzbar, da sie als „unfair“ oder gegen die öffentliche Ordnung gelten könnten.
  • Formelle Hürden: Der Vertrag muss vor der Ehe schriftlich (auf Thai oder bilingual), notariell beglaubigt und beim Amphoe (Bezirksamt) bei der Eheregistrierung eingetragen werden. Ohne das gilt das Standardregime (gemeinsames Eigentum).

Ein thailändischer Prenup ist also nicht „gleich umfassend“ wie ein schweizerischer, er schützt hauptsächlich vor Schulden oder Vermögensvermischung, aber nicht vor allen internationalen Komplikationen.

Das Problem mit dualen Eheverträgen

Einige Experten empfehlen einen „dualen“ Ansatz: Einen Vertrag nach Schweizer Recht (notariell in Schweiz) und einen separaten nach thailändischem Recht (registriert in Thailand). In der Praxis ist das jedoch kaum machbar oder mit hohen Risiken verbunden:

  • Kompatibilitätsprobleme: Die Verträge müssen inhaltlich harmonieren, was schwierig ist, z. B. könnte eine Schweizer Gütertrennung in Thailand als ungültig gelten. Gerichte in beiden Ländern könnten widersprüchliche Urteile fällen.
  • Zusätzliche Kosten und Komplexität: Separate Anwälte in beiden Ländern, Übersetzungen und Registrierungen machen es teuer. Und: Wenn die Ehe in der Schweiz geschlossen wird, ist eine direkte Eintragung des Thailand-Prenups in Thailand oft nicht möglich, da der Vertrag bei der thailändischen Ehregistrierung erfolgen muss.
  • Risiko der Nichtanerkennung: Ein Schweizer Vertrag wird in Thailand allenfalls teilweise respektiert, wenn er Thaistandards erfüllt, was selten der Fall sein wird. Umgekehrt könnte ein Thailand-Prenup in der Schweiz (nach IPRG) anerkannt werden, aber nur, wenn er fair ist. Meist wollen die Paare aber mehr regeln, als ein Thai-Prenup zulässt.

Kurz: Dual ist theoretisch möglich, aber in der Praxis oft unpraktikabel und birgt Konfliktpotenzial.

Registrierung, wenn die Ehe in der Schweiz vollzogen wird

Hier ein kritischer Punkt: Wenn Sie in der Schweiz heiraten, muss die Ehe in Thailand separat registriert werden (z. B. bei der TH-Botschaft oder Amphoe), um thailändische Effekte zu haben. Aber ein TH-Prenup kann nicht nachträglich eingetragen werden, er muss vor bzw. bei der TH-Eheregistrierung erfolgen. Das bedeutet: Bei einer CH-Ehe ist eine vollwertige TH-Registrierung des Prenups oft unmöglich,da eine gleichzeitige Registrierung bei der Amphoe meist nur schwer machbar sein wird . Das führt zu Lücken: Der Schweizer Vertrag gilt in der Schweiz, aber nicht in Thailand. Thailand wird den Ehevertrag bei einer gerichtlichen Scheidung in Thailand nicht anerkennen und eine Vollstreckung eines Schweizer Urteils kann ebenfalls sehr schwierig sein.

Fazit und Empfehlungen

Eheverträge in Schweizer-Thai-Ehen sind kein einfacher Schutzmechanismus, sie erfordern eine kritische Abwägung von Risiken. Dual ist selten nahtlos, thailändische Verträge sind begrenzt, und bei Schweizer-Ehen fehlt oft die Thai-Registrierung.