Ehegatten oder eingetragene Partner begünstigen: 3 mögliche Varianten im Schweizer Erbrecht

So sichern Sie Ihrem Ehepartner/eingetragenen Partner in der Schweiz einen Vorteil: Nutzen Sie Pflichtteile, den Nutzniessungsvorbehalt (Art. 473 ZGB) oder einen Erbvertrag bzw. einen Erbverzichtsvertrag.