Untreue ist für viele Betroffene nicht nur ein persönlicher Vertrauensbruch, sondern auch ein häufiger Auslöser für eine Scheidung. In dieser Situation stellt sich schnell die Frage: Muss ich meinem Ehegatten trotz Ehebruch Unterhalt zahlen? Oder habe ich wegen der Untreue Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung?
Die Antwort hängt entscheidend davon ab, welches Recht auf die Scheidung und ihre finanziellen Folgen anwendbar ist. Gerade bei internationalen Ehen, etwa zwischen der Schweiz und Thailand, können die Unterschiede erheblich sein.
Schweiz: Nachehelicher Unterhalt ist grundsätzlich keine Schuldfrage
Im Schweizer Scheidungsrecht steht beim nachehelichen Unterhalt nicht die Frage im Vordergrund, wer die Ehe „verursacht“ oder „zerstört“ hat. Entscheidend ist vielmehr, ob ein Ehegatte nach der Scheidung in der Lage ist, selbst für den gebührenden Unterhalt aufzukommen. Die Grundlage dafür bildet Art. 125 ZGB.
In practice, this means:
Untreue führt grundsätzlich nicht zu mehr oder weniger Unterhalt
Ein Seitensprung oder eine Affäre wird im Schweizer Recht in der Regel nicht als finanzieller „Bonus“ oder „Malus“ behandelt. Das Gericht berechnet den Unterhalt nicht als Strafe für moralisches Fehlverhalten.
Massgebend sind wirtschaftliche Kriterien
Relevant sind insbesondere die Dauer der Ehe, die während der Ehe gelebte Aufgabenteilung, Kinderbetreuung, Erwerbstätigkeit, Einkommen, Vermögen, Alter, Gesundheit, Ausbildung und die Möglichkeit, wieder in den Arbeitsmarkt einzusteigen. Die Schuld am Scheitern der Beziehung spielt grundsätzlich keine Rolle.
Unterhalt ist keine Entschädigung für emotionales Leid
Der nacheheliche Unterhalt dient nicht dazu, Untreue zu sanktionieren oder seelische Verletzungen finanziell auszugleichen. Er soll vielmehr ehebedingte wirtschaftliche Nachteile berücksichtigen und, soweit möglich, den Übergang in die finanzielle Eigenständigkeit ermöglichen.
Wichtig ist jedoch: Auch in der Schweiz gibt es Ausnahmefälle. Ein Unterhaltsbeitrag kann ausnahmsweise gekürzt oder verweigert werden, wenn er offensichtlich unbillig wäre, etwa bei besonders schwerwiegendem Verhalten der unterhaltsberechtigten Person. Eine gewöhnliche Untreue genügt dafür aber in der Regel nicht.
Thailand: Untreue kann finanzielle Folgen haben
Das thailändische Recht geht in bestimmten Fällen anders mit Fehlverhalten während der Ehe um. Bei einer gerichtlichen Scheidung kann Untreue nicht nur ein Scheidungsgrund sein, sondern auch finanzielle Ansprüche auslösen.
Entschädigung bei Ehebruch
Nach thailändischem Recht kann der betrogene Ehegatte unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung verlangen, wenn die Scheidung durch Gerichtsurteil wegen eines adultery-bezogenen Scheidungsgrundes ausgesprochen wird. Section 1523 des Thai Civil and Commercial Code sieht vor, dass eine Entschädigung nicht nur gegenüber dem Ehegatten, sondern unter Umständen auch gegenüber der dritten Person geltend gemacht werden kann.
Die dritte Person können auch verurteilt werden
Anders als im Schweizer Recht kann sich ein finanzieller Anspruch in Thailand nicht nur gegen den Ehegatten richten. Je nach Konstellation kann auch die Person, mit der die aussereheliche Beziehung geführt wurde, in einen Entschädigungsanspruch einbezogen werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und der Anspruch beweisbar ist. Nicht jede private oder einmalige Affäre führt automatisch zu einem durchsetzbaren Anspruch.
Das Gericht entscheidet nach den Umständen des Einzelfalls
Die Höhe der Entschädigung wird nicht schematisch berechnet. Das thailändische Gericht berücksichtigt die konkreten Umstände des Falls und kann eine Einmalzahlung oder Ratenzahlung anordnen. Bei Ansprüchen gegen den Ehegatten kann auch berücksichtigt werden, welchen Anteil dieser aus der Aufteilung des ehelichen Vermögens (Sin Somros) erhält.
Unterhalt und Entschädigung sind zu unterscheiden
Im thailändischen Recht ist zwischen einer Entschädigung wegen Fehlverhaltens und laufenden Unterhaltsleistungen zu unterscheiden. Laufender Unterhalt kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Scheidung auf das Verschulden eines Ehegatten zurückgeht und der andere Ehegatte nach der Scheidung nicht über ausreichende Mittel verfügt. Auch hier entscheidet das Gericht nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit.
Fristen beachten
Bei bestimmten Scheidungsgründen und Entschädigungsansprüchen, insbesondere bei Untreue, können kurze Fristen gelten. Nach thailändischem Recht können entsprechende Ansprüche unter Umständen innerhalb eines Jahres erlöschen, nachdem der betroffene Ehegatte von den relevanten Tatsachen Kenntnis hatte oder hätte haben müssen. Wer Ansprüche geltend machen möchte, sollte deshalb nicht zu lange zuwarten.
Was bedeutet das für internationale Ehepaare?
Bei schweizerisch-thailändischen oder allgemein internationalen Ehen sollte nicht vorschnell davon ausgegangen werden, dass die Rechtslage „wie zu Hause“ ist. Ob Schweizer oder thailändisches Recht zur Anwendung kommt, hängt unter anderem vom Wohnsitz, Gerichtsstand, der Staatsangehörigkeit, allfälligen Vereinbarungen und dem konkreten Verfahren ab.
Gerade bei Untreue, Vermögen, Unterhalt und Entschädigungsforderungen kann die Wahl des Gerichts und des anwendbaren Rechts erhebliche finanzielle Folgen haben.
Ein weiterer wichtiger Punkt: In Thailand gibt es neben der gerichtlichen Scheidung auch die Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen vor dem Bezirksamt (Amphur). Viele Ansprüche, insbesondere Entschädigungsansprüche wegen Untreue, setzen jedoch eine gerichtliche Scheidung oder eine entsprechende prozessuale Geltendmachung voraus. Die Verfahrensart kann daher entscheidend sein.
Fazit
In der Schweiz ist der nacheheliche Unterhalt grundsätzlich verschuldensunabhängig. Untreue führt normalerweise weder zu einem höheren noch zu einem tieferen Unterhaltsbeitrag. Entscheidend sind die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Frage, ob ein Ehegatte nach der Scheidung selbst für den eigenen Unterhalt sorgen kann.
In Thailand kann Untreue dagegen deutlich stärkere finanzielle Folgen haben. Bei einer gerichtlichen Scheidung kann Ehebruch unter bestimmten Voraussetzungen Entschädigungsansprüche auslösen, unter Umständen sogar gegenüber der dritten Person. Laufender Unterhalt ist davon zu unterscheiden und hängt insbesondere von Verschulden, Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit ab.
Wer in einer internationalen Ehe lebt oder Vermögenswerte in mehreren Ländern hat, sollte deshalb frühzeitig prüfen lassen, welches Recht anwendbar ist, welches Gericht zuständig sein kann und welche finanziellen Folgen eine Scheidung in der Schweiz oder in Thailand haben könnte.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

