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Verfügung von Todes wegen in der Schweiz – ein Überblick

Wer seinen Nachlass nicht dem Zufall überlassen will, kommt in der Schweiz an der Verfügung von Todes wegen nicht herum. Damit sind rechtliche Regelungen gemeint, mit denen Sie festlegen, wer was erhält, ob jemand nur einen bestimmten Gegenstand bekommt (z. B. eine Wohnung, Geldsumme), wer die Abwicklung übernimmt, wenn Sie verstorben sind. Ein Ziel ist es, damit Konflikte in der Familie möglichst zu vermeiden. Als Einstieg reicht es, die wichtigsten Instrumente zu kennen: Testament, Erbvertrag und Vermächtnis. Ergänzend spielt die Frage eine Rolle, wosolche Dokumente aufbewahrt bzw. registriert werden, damit sie im Todesfall überhaupt gefunden werden.

Das Testament (letztwillige Verfügung) ist der Klassiker: Es ist grundsätzlich einseitig und erlaubt Ihnen, die Erbfolge innerhalb der gesetzlichen Grenzen, also innerhalb der Pflichtteile, nach Ihren Wünschen zu gestalten. Weil ein Testament typischerweise ohne Mitwirkung anderer entsteht, ist es flexibel und kann (unter Einhaltung der Formvorschriften) wieder angepasst werden. Genau diese Flexibilität ist oft der Vorteil, kann aber in Familien mit viel Konfliktpotenzial auch zu Unsicherheit führen, weil spätere Änderungen möglich sind.

Wenn mehr Verbindlichkeit und Planungssicherheit für alle gefragt ist, ist der Erbvertrag meist die bessere Option. Das ZGB stellt mit dem Erbvertrag ein Instrument für eine bindende Nachlassplanung zur Verfügung: Er ist ein zwei- oder mehrseitiges Rechtsgeschäft von Todes wegen und entfaltet Bindungswirkung, weil sich der Erblasser davon grundsätzlich nicht mehr einseitig lösen kann. In der Praxis ist das besonders interessant, wenn mehrere Interessen unter einen Hut gebracht werden sollen, zum Beispiel, um den Ehegatten bzw. eingetragenen Partner abzusichern, Drittegezielt zu begünstigen oder in Patchwork-Familien klare Regeln zu schaffen. Gerade dort, wo Pflichtteile im Raum stehen oder einzelne Familienmitglieder bewusst mit eingebunden werden sollen, ist der Erbvertrag häufig das stärkere Instrument als ein einseitiges Testament.

Zum Erbvertrag gehört thematisch oft auch der Erbverzicht: Wer auf sein künftiges Erbe verzichtet (ganz oder teilweise), tut dies zu Lebzeiten in einer vertraglichen Form, und dieser Erbverzicht wird im Schweizer Recht als Erbvertragqualifiziert. In der Systematik unterscheidet man häufig zwischen „positiven“ Erbverträgen (z. B. Erbeinsetzung/Vermächtnis) und „negativen“ Erbverträgen (Erbverzicht). In der Praxis werden diese Elemente oft kombiniert: etwa wenn Ehepartner sich gegenseitig stark begünstigen möchten und die Nachkommen dem (ganz oder teilweise) zustimmen. Der Erbverzicht kann zudem unter einer Resolutivbedingung abgeschlossen werden, damit er nur gilt, wenn eine bestimmte Person den Erbteil tatsächlich erwirbt (z. B. wenn der Begünstigte nicht vorverstirbt oder nicht ausschlägt).

Ein weiterer Begriff, der in vielen Nachlassplänen vorkommt, ist das Vermächtnis. Ein Vermächtnis ist (vereinfacht) eine Zuwendung eines bestimmten Vermögenswerts oder eines bestimmten Vorteils an eine Person, ohne dass diese automatisch Erbin wird. Typisch sind Geldbeträge, ein Auto, Schmuck, Kunst, oder auch Rechte wie ein Wohn- oder Nutzungsrecht. Vermächtnisse sind beliebt, wenn man sehr konkret etwas zuweisen will, ohne die gesamte Erbenstellung zu verändern.

Für die Praxis mindestens so wichtig wie der Inhalt ist die Frage: Wird die Verfügung später gefunden? Dafür gibt es in der Schweiz das Schweizerische Testamentenregister (ZTR), das vom Schweizer Notarenverband geführt wird und Informationen über Bestand und Aufbewahrungsort bestimmter hinterlegter Verfügungen speichert. Zusätzlich ist je nach Kanton/Behörde auch eine amtliche Hinterlegung möglich bzw. sinnvoll, entscheidend ist, dass Angehörige oder die zuständige Stelle im Todesfall zuverlässig davon erfahren.

Zusammenfassend: Das Testament ist flexibel, der Erbvertrag ist bindend – und das Vermächtnis ist für die Zuweisung von einzelnen Vermögenswerten. Welche Lösung passt, hängt fast immer an denselben Fragen: Pflichtteile, Familienmodell (klassisch oder Patchwork), Schutz des Partners, Immobilien/Unternehmen, und wie wichtig Verbindlichkeit im Familienfrieden ist.