Legal Insights & Current Topics

Schlichtungsverfahren in der Schweiz: Ablauf, Kosten und wann Sie klagen können

Schlichtung kommt vor der Klage

Wer in der Schweiz eine Forderung gerichtlich durchsetzen möchte, kann in den meisten Fällen nicht direkt Klage einreichen. Das Gesetz sieht vor, dass zunächst ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden muss. Erst nach diesem Schritt erhalten Sie die sogenannte Klagebewilligung, welche Voraussetzung für die Einreichung einer Klage bei Gericht ist.

Es ist das Ziel damit Streitigkeiten möglichst früh, kostengünstig und ohne aufwendiges Gerichtsverfahren zu lösen.

Wann entfällt das Schlichtungsverfahren?

Es gibt gesetzlich geregelte Ausnahmen, bei denen kein Schlichtungsverfahren erforderlich ist. Für Privatpersonen sind insbesondere relevant:

  • Scheidungsverfahren
  • Rechtsöffnungsverfahren im Schuldbetreibungsrecht
  • bestimmte summarische Verfahren (z. B. vorsorgliche Massnahmen)
  • Streitigkeiten mit hohem Streitwert (über CHF 100’000, sofern beide Parteien verzichten)

Diese Ausnahmen sollten im Einzelfall genau geprüft werden.

Was ist ein Schlichtungsverfahren?

Das Schlichtungsverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren, bei dem eine neutrale Drittperson, die Schlichtungsbehörde, versucht, zwischen den Parteien zu vermitteln. Im Gegensatz zum Gericht steht nicht ein Urteil im Vordergrund, sondern eine einvernehmliche Lösung.

Die Vorteile:

  • schnellere Lösung
  • geringere Kosten
  • weniger Formalitäten
  • oft weniger Konfliktpotenzial

Was kostet ein Schlichtungsverfahren?

Die Kosten eines Schlichtungsverfahrens sind kantonal geregelt und hängen in erster Linie vom Streitwert ab. Grundsätzlich gilt: Je höher der Streitwert, desto höher die Gebühren. In gewissen Fällen ist das jedoch Verfahren kostenlos, insbesondere bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten bis CHF 30’000 sowei bei mietrechtlichen Streitigkeiten.

Zusätzlich gibt es kantonale Regelungen, die ebenfalls Gebührenbefreiungen oder reduzierte Kosten vorsehen.

Beispiel: Kosten im Kanton Zürich

Im Kanton Zürich richten sich die Gebühren nach der kantonalen Gebührenverordnung und dem Streitwert. Die Schlichtungsbehörden erheben dabei vergleichsweise moderate Gebühren.

Streitwert in CHFGebühren in CHF
bis 1’00065 – 250
bis 10’000250 – 420
bis 100’000420 – 615
ab 100’000615 – 1’240
  

Bei höheren Streitwerten steigen die Gebühren entsprechend weiter an.

Wichtig: Diese Beträge sind Richtwerte und können je nach Verfahren und Aufwand leicht variieren. Zudem bleiben die bereits erwähnten gesetzlichen Kostenbefreiungen (insbesondere im Arbeits- und Mietrecht) davon unberührt.

Ablauf des Schlichtungsverfahrens

Das Verfahren beginnt mit einem Schlichtungsgesuch. Dieses wird bei der zuständigen Schlichtungsbehörde eingereicht. Anschliessend werden beide Parteien zu einer Verhandlung eingeladen.

Die Verhandlung ist bewusst informell gehalten. Die Parteien legen ihre Position dar, und die Schlichtungsbehörde versucht, eine Einigung zu erreichen.

Ein zentraler Punkt ist die Vertraulichkeit: Aussagen aus dem Schlichtungsverfahren dürfen später grundsätzlich nicht im Gerichtsverfahren verwendet werden. Das soll ein offenes Gespräch ermöglichen.

Was passiert, wenn eine Partei nicht erscheint?

Das Nichterscheinen hat Konsequenzen:

  • Erscheint die klagende Partei nicht, gilt das Gesuch als zurückgezogen
  • Erscheint die beklagte Partei nicht, wird in der Regel eine Klagebewilligung erteilt

Muss ich mich einigen?

Nein. Es besteht keine Verpflichtung, eine Einigung zu akzeptieren. Wenn keine Lösung erzielt wird, erhalten Sie die Klagebewilligung und können den Streit vor Gericht weiterführen.

Kann die Schlichtungsbehörde ein Urteil fällen?

Ja, aber nur in Ausnahmefällen.

Bei Streitigkeiten bis CHF 2’000 kann die Schlichtungsbehörde auf Antrag einen Entscheid fällen. Dies kann sinnvoll sein, wenn die Rechtslage klar ist und eine schnelle Lösung gewünscht wird.

Wie lange habe ich Zeit zu klagen?

Nach Abschluss des Schlichtungsverfahrens erhalten Sie die Klagebewilligung, wenn keine Einigung erreicht werden konnte. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie 3 Monate Zeit, um die Klage beim Gericht einzureichen.

Besondere Schlichtungsverfahren

Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht ist das Verfahren besonders zugänglich ausgestaltet:

  • kostenlos bis CHF 30’000
  • schnelle Verfahren
  • praxisnahe Lösungen und es gibt einem meist bereits eine gute Einschätzung bezüglich den Prozesschancen, sollte man sich nicht einigen.

Mietrecht

Im Mietrecht bestehen spezialisierte Schlichtungsstellen:

  • paritätische Besetzung (Mieter/Vermieter)
  • kostenlos

Fazit

Das Schlichtungsverfahren ist ein zentraler Bestandteil des Schweizer Rechtssystems. Es bietet eine effiziente Möglichkeit, Streitigkeiten ohne Gerichtsverfahren zu lösen.

Wer seine Rechte durchsetzen möchte, sollte das Verfahren nicht als Hürde, sondern als Chance verstehen, oft lassen sich Konflikte schneller und kostengünstiger klären. Zudem sind die Kosten im Gegensatz zu einem Gerichtsverfahren überschaubar und somit ist dieser erste Schritt meist mit einem überschaubaren finanziellen Aufwand machbar.

Vorlagen für Ihr Schlichtungsgesuch

Für die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens benötigen Sie ein korrekt formuliertes Gesuch. Nomadlaw stellt Ihnen ohne Gewähr Vorlagen in deutscher und thailändischer Sprache zur Verfügung.

Wichtig: Die Vorlage muss in der Amtssprache des Gerichts ausgefüllt werden. Die thailändische Version dient lediglich dem Verständnis.

Verfügbare Vorlagen:

  • Vorlage allgemeine Forderung
  • Vorlage arbeitsrechtliche Forderung

Wenn Sie Unterstützung benötigen, können Sie uns jederzeit über das Anfrageformular kontaktieren. Eine Unterstützung bei einer Klage ist jedoch kostenpflichtig.