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Was tun, wenn Ihre Rechnungen nicht bezahlt werden?

So treiben Sie offene Rechnungen in der Schweiz professionell ein, mit Mahnung, Betreibung und Schlichtungsverfahren

Sie haben Ihre Leistung erbracht, die Rechnung gestellt, und trotzdem kommt kein Geld. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern kann schnell zum Liquiditätsproblem werden. Die gute Nachricht: In der Schweiz gibt es klare, bewährte Schritte, um Forderungen einzutreiben. Entscheidend ist, dass Sie strukturiert vorgehen und von Anfang an Belege sichern.

1) Prüfen Sie zuerst: Ist die Forderung „korrekt“ gestellt?

Answer these questions before taking the next step:

  • Ist die Rechnung korrekt adressiert (richtige Firma/Person, Adresse)?
  • Ist klar beschrieben, wofür Sie Geld verlangen (Leistung/Lieferung, Zeitraum, Menge)?
  • Ist eine Zahlungsfrist gesetzt (z.B. 10/14/30 Tage) oder wurde sie vereinbart?
  • Könnte es Einwände geben (Mängelrüge, „nicht geliefert“, Missverständnis)?

Je besser Ihre Ausgangslage, desto schneller zahlen viele Schuldner, und desto einfacher wird es, falls Sie später Betreibung/Schlichtung benötigen.

2) 1. Mahnen (ohne Drama)

Viele Zahlungsverzüge entstehen aus Chaos, Ferien, falscher Buchung oder „wird schon noch gemacht“. Deshalb lohnt sich ein Eskalationsplan in 2–3 Stufen:

Stufe 1: Zahlungserinnerung (freundlich)

  • Ton: kurz, sachlich, freundlich
  • Frist: 7–14 Tage
  • Inhalt: Erinnerung an die offene Rechnung, Betrag, Fälligkeitsdatum, Zahlungsmöglichkeiten

Stufe 2: Mahnung (klar)

  • Ton: klar, verbindlich
  • Frist: 7 Tage
  • Inhalt: Hinweis, dass sich der Schuldner im Verzug befindet; Ankündigung der Ergreifung rechtlichen Schritte, wenn nicht bezahlt wird

Stufe 3: Letzte Mahnung (final)

  • Ton: sehr klar, aber professionell
  • Frist: 5-10 Tage
  • Inhalt: „Ohne Zahlung leite ich Betreibung ein.“

Wichtig: Mahnen Sie schriftlich (E-Mail reicht oft; bei höheren Beträgen zusätzlich mit einem Brief). Speichern Sie Versandnachweise. Das letzte Mahnschreiben allenfalls per A+ oder Einschreiben, um zu verhindern, dass sich der Schuldner allenfalls auf nicht Erhalt berufen kann.

Mini-Vorlage „Letzte Mahnung“

Betreff: Letzte Mahnung – Rechnung Nr. XXX (CHF [Betrag]), Frist bis [Datum] [date]

Sehr geehrte/r …

Trotz Erinnerung/Mahnung vom [[date]] ist der Betrag von CHF [Betrag] weiterhin offen. Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag bis spätestens [[date]]. Ohne Zahlungseingang werde ich das Betreibungsverfahren einleiten.

Freundliche Grüsse
[Name/Firma]

3) Betreibung einleiten: Wenn Mahnungen nicht wirken

Was ist eine Betreibung?

Die Betreibung ist das offizielle Verfahren, um eine Geldforderung einzutreiben. Sie stellen beim zuständigen Betreibungsamt ein Betreibungsbegehren. Der Schuldner erhält daraufhin einen Zahlungsbefehl.

Das Betreibungsamt prüft dabei grundsätzlich nicht, ob die Forderung inhaltlich richtig ist, es handelt auf Antrag.

Wo ist das zuständige Betreibungsamt?

Normalerweise gilt Folgendes:

  • Privatperson: Betreibungsamt am Wohnsitz des Schuldners
  • Firma: Betreibungsamt am Sitz des Unternehmens

So finden Sie das richtige Amt schnell:

  1. Nutzen Sie den Online-Finder auf Betreibungsschalter.ch (Zuständiges Amt finden).
  2. Alternativ: über kantonale Ämterverzeichnisse oder die Website der Gemeinde/Stadt des Schuldners.
  3. Wenn Sie unsicher sind: rufen Sie beim mutmasslich zuständigen Betreibungsamt an, die sagen Ihnen in der Regel, ob sie zuständig sind.

Welche Angaben brauchen Sie fürs Betreibungsbegehren?

Folgende Informationen sind minimal notwendig:

  • Ihre Daten (Gläubiger)
  • Daten des Schuldners (Name/Firma, Adresse)
  • Geschuldeter Betrag in CHF
  • ggf. Zins (Zinssatz + ab Datum)
  • Forderungsgrund (z.B. „Rechnung Nr. … vom …“)

Praxis-Tipp: Rechnen Sie damit, dass der Schuldner Rechtsvorschlag erhebt (das ist häufig). Dann brauchen Sie Ihre Belege wirklich.

4) Was passiert bei Rechtsvorschlag, und was können Sie dann tun?

Erhebt der Schuldner Rechtsvorschlag, wird die Betreibung vorerst blockiert. Das bedeutet nicht automatisch, dass Sie verlieren, aber Sie müssen Ihre Forderung rechtlich durchsetzen. Je nach Beweislage sind danach typische Wege:

  • Einigung (Vergleich/Ratenzahlung), oft der schnellste Weg
  • Rechtsöffnungsverfahren (wenn Sie einen schriftlichen Nachweis/Titel haben, je nach Fall)
  • Normaler Klageweg, mit vorgeschaltetem Schlichtungsverfahren

5) Schlichtungsverfahren: Was ist das, und wo findet es statt?

Was ist ein Schlichtungsverfahren?

Das Schlichtungsverfahren ist ein offizieller Versuch, den Streit ohne Gerichtsprozess zu lösen. Eine neutrale Stelle (je nach Kanton oft Friedensrichteramt/Schlichtungsbehörde) lädt beide Seiten ein, klärt Positionen und versucht, eine Einigung zu erreichen.

Das lohnt sich, weil:

  • es oft schneller und günstiger ist als ein Gerichtsverfahren,
  • viele Streitigkeiten dort bereits enden (Vergleich),
  • falls keine Einigung gelingt, erhalten Sie eine Klagebewilligung erhalten, um vor Gericht zu gehen.

Wo ist die zuständige Schlichtungsbehörde?

Als Faustregel gilt in vielen zivilen Streitigkeiten: Zuständig ist meist die Schlichtungsbehörde am Wohn- oder Geschäftssitz der beklagten Partei (also dort, wo Ihr Schuldner sitzt). Je nach Streitgebiet gibt es Sonderzuständigkeiten (z.B. Mietrecht oft am Ort der Mietsache; arbeitsrechtliche Besonderheiten möglich).

So finden Sie die richtige Stelle:

  1. Suchen Sie auf der Website des Kantons, in dem der Schuldner wohnt/sitzt, nach „Schlichtungsbehörde“, „Friedensrichteramt“ oder „Schlichtung Zivilverfahren“.
  2. Viele Kantone haben Listen nach Gemeinden/Kreisen. Die meisten Kantone stellen zudem Vorlagen für ein einfaches Schlichtungsgesuch zur Verfügung.

Weiter Informationen zum Schlichtungsverfahren finden Sie in unserem Blogbeitrag zum Thema Schlichtungsverfahren.

6) Welche Belege brauchen Sie? (Das entscheidet oft über Erfolg oder Misserfolg)

Wenn es hart auf hart kommt (Rechtsvorschlag, Schlichtung, Gericht), sind Belege als Beweismittel absolut wesentlich. Diese Unterlagen sollten Sie idealerweise griffbereit haben:

A) Belege zur Forderung

  • Offerte/Vertrag/Auftragsbestätigung (inkl. Preis/Umfang)
  • Rechnung (mit Datum, Frist, Betrag, Leistungsbeschreibung)
  • AGB oder vereinbarte Bedingungen (falls relevant)

B) Belege zur Leistung/Lieferung

  • Lieferschein / Zustellnachweis / Tracking / Abnahmeprotokoll
  • Arbeitsrapporte / Stundenlisten / Projektfreigaben
  • E-Mails wie „Danke, erhalten“ oder Termin-/Leistungsbestätigung
  • Fotos/Screenhots (bei digitalen Leistungen: z.B. Übergabe-Link, Logfiles, Projekt-Exports)

C) Belege zum Zahlungsverzug

  • Zahlungserinnerung/Mahnungen (mit Datum)
  • Antworten/Zahlungszusagen des Schuldners
  • Notizen zu Telefonaten (Datum, Inhalt, Gesprächspartner)

Tipp: Bei mündlichen Gesprächen, fassen Sie nach einem Telefonat kurz per E-Mail den Inhalt zusammen und senden es an dem Schludern oder die Schuldnerin: „Besten Dank für das Gespräch. Wie besprochen zahlen Sie bis …“, das wird später ein wichtiger Beleg.

Fazit

Wenn Sie professionell und ruhig eskalieren, erhöhen Sie die Chance auf Zahlung massiv. D

ie Reihenfolge: Mahnen → Betreibung → (bei Streit) Schlichtung/Gericht ist der normale Ablauf.

Und: Ihre Beweise sind Ihr Hebel, je besser Ihre Dokumentation, desto schneller lenkt die Gegenseite oft ein.