Viele Paare in der Schweiz leben bewusst unverheiratet zusammen, aus Überzeugung, wegen der Steuern oder weil man sich (noch) nicht binden will. Rechtlich ist das Konkubinat aber kein „Mini-Ehe-Modell“, sondern im Grundsatz: zwei Einzelpersonen, die zusammenwohnen. Genau daraus entstehen Risiken, wenn einer der beiden stirbt, krank oder urteilsunfähig wird oder man sich nach langer Zeit wieder trennt.
Konkubinat: Was ist das?
Als Konkubinat (umgangssprachlich auch „wilde Ehe“) gilt das dauerhafte Zusammenleben in einer partnerschaftlichen Beziehung ohne Heirat / ohne eingetragene Partnerschaft. Es gibt dafür in der Schweiz kein eigenes „Konkubinatsgesetz“. Viele Rechte, die Ehepaare automatisch haben, müssen Konkubinatspaare aktiv regeln.
Wesentlich: Im Erbrecht sind Sie „nicht verwandt“
Wenn eine Person im Konkubinat stirbt, gilt in der gesetzlichen Erbfolge: Der überlebende Konkubinatspartner ist nicht automatisch Erbe. Wenn Sie möchten, dass Ihr Partner etwas bekommt, müssen Sie das explizit via Testamentregeln.
Dazu kommt: In der Schweiz können Pflichtteile (z.B. Kinder) die „freie Quote“ einschränken. Das heisst: Selbst mit Testament können Sie nicht immer „alles dem Partner“ geben, je nach Familiensituation.
Wie sichere ich mich im Konkubinat richtig ab?
1) „Papier schlägt Emotion“: Konkubinatsvertrag (für das Leben) + Testament (für den Tod)
Ein Konkubinatsvertrag ist kein romantischer Text, sondern ein praktischer Sicherheitsgurt. Er hilft bei Themen wie: wer bezahlt was, wer übernimmt welche Kosten, was passiert mit gemeinsamen Anschaffungen, was passiert bei Trennung, wie wird eine gemeinsame Wohnung „aufgelöst“.
Für den Todesfall brauchen Sie zusätzlich ein Testament (oder je nach Konstellation einen Erbvertrag). Denn ohne Verfügung gilt die gesetzliche Erbfolge und die begünstigt den Partner im Konkubinat grundsätzlich nicht.
2) Pensionskasse & Vorsorge: „Begünstigung“ ist nicht automatisch
Im Konkubinat besteht kein Anspruch auf eine AHV-Hinterlassenenrente. Bei der Pensionskasse (2. Säule) kann es Leistungen geben, aber nur, wenn das Reglement es vorsieht und/oder wenn der Partner gemeldet wurde bzw. Bedingungen erfüllt sind. Deshalb: Sie sollte es aktiv bei der eigenen Pensionskasse klären und nötige Formulare einreichen.
Auch bei Säule 3a und Lebensversicherung gilt: Nicht davon ausgehen, dass „die wissen schon, wer mein Partner ist“. Begünstigungen sind sauber dokumentieren.
3) Praktischer Tipp zu Konten (sehr wichtig): Liquidität sichern, wenn die Bank zuerst blockt
Konten können nach einem Todesfall vorsorglich gesperrt werden, selbst wenn eine Vollmacht besteht, Banken wollen zuerst Klarheit über die Erben bzw. die Legitimation. Das kann den Alltag des überlebenden Partners sofort stressig machen (Miete, Krankenkasse, Lebensmittel).
Praxislösung: Viele Paare fahren am sichersten mit zwei eigenen Konten, auf denen jeweils genügend „Überbrückungsgeld“ liegt (z.B. 2–6 Monate Fixkosten, je nach Situation). Ergänzend kann ein gemeinsames Konto sinnvoll sein, aber planen Sie so, dass Sie nicht davon abhängig sind, dass dieses Konto im Ernstfall sofort verfügbar ist.
4) Gegenseitige Information (unromantisch, aber Sicherheit)
Halten Sie in einem einfachen Dokument fest:
- Welche Bank(en), welche Versicherungen, welche Passwörter/Notfallzugänge?
- Wer soll im Notfall informiert werden?
- Wo liegt das Testament / der Vorsorgeauftrag / die Patientenverfügung?
Gerade im Trauerfall spart das Wochen an Chaos.
5) Krankheit / Urteilsunfähigkeit: Wer darf für mich entscheiden?
Viele denken nur an den Tod, aber oft ist der kritischere Moment die Urteilsunfähigkeit (Unfall, Schlaganfall etc.). Bei medizinischen Entscheiden sieht das Schweizer Recht zwar eine gesetzliche Reihenfolge vor, in der auch ein Konkubinatspartner vertretungsberechtigt sein kann (typischerweise bei gemeinsamem Haushalt und regelmässigem Beistand).
Trotzdem ist es klug, das nicht „dem Gesetz zu überlassen“, sondern es mit Patientenverfügung und Vorsorgeauftragklar zu regeln.
Was sind die Nachteile, wenn ich als Konkubinatspartner erbe?
Wenn Sie nur dank Testament erben, bleiben typische Nachteile gegenüber Ehepaaren:
- Kein automatisches Erbrecht: Ohne Testament/Erbvertrag gehen Sie leer aus.
- Pflichtteile können Ihre Begünstigung begrenzen: Kinder (und je nach Konstellation weitere Pflichtteilsberechtigte) können die verfügbare Quote reduzieren.
- Erbschaftssteuer kann deutlich höher sein: Je nach Kanton werden Konkubinatspartner steuerlich wie „Dritte“ behandelt. Das kann im Todesfall teuer werden, und schlimmstenfalls Liquiditätsprobleme auslösen (Steuern fällig, aber Vermögen steckt in Immobilie).
- Bank/Abwicklung dauert: Selbst mit Vollmachten kann es in der Praxis zu Blockaden und Verzögerungen kommen.
Gibt es auch ein Konkubinat in Thailand?
Gesellschaftlich: ja, viele Paare leben unverheiratet zusammen.
Rechtlich ist es (vereinfacht) ähnlich wie in der Schweiz. Ohne Eheschliessung gilt man nicht als Ehepartner, und der Partner ist in der gesetzlichen Erbfolge nicht automatisch geschützt.
Die gute Nachricht: Über ein Testament kann man in Thailand sehr frei begünstigen, weil das thailändische Erbrecht keine Pflichtteile wie in der Schweiz kennt (Enterbung bzw. vollständige Begünstigung Dritter ist grundsätzlich möglich). Hier könnte man sogar die Kinder übergehen und alles seinem Lebenspartner/ seiner Lebenspartnerin vermachen.
FAQ
Müssen wir zwingend heiraten, um sicher zu sein?
Nein. Aber im Konkubinat müssen Sie zentrale Punkte aktiv regeln (Testament, Vorsorge, Begünstigungen, Verträge), weil vieles nicht automatisch passiert.
Reicht eine Bankvollmacht, damit mein Partner im Todesfall zahlen kann?
Unsicherheit bleibt. Banken können Konten vorsorglich sperren, bis die Erbfrage geklärt ist. Deshalb ist eine eigene Liquiditätsreserve auf einem separaten Konto so wichtig.
Wenn wir gemeinsame Kinder haben, ist der Partner dann automatisch besser geschützt?
Nicht automatisch. Kinder sind in der gesetzlichen Erbfolge geschützt; der Partner im Konkubinat nicht. Sie brauchen eine Verfügung von Todes wegen (und müssen Pflichtteile beachten).
Was ist der schnellste „First Aid“-Schritt, wenn wir noch nichts geregelt haben?
Praktisch: getrennte Konten + Notfall-Mappe. Rechtlich: Testament (und Begünstigungen in Vorsorge/Versicherungen prüfen).


