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Pflichtteile und Erbquoten in der Schweiz

Wer in der Schweiz ein Erbe regeln möchte, stolpert schnell über zwei Begriffe: Erbquoten und Pflichtteile. Beides hängt zusammen, aber es sind nicht dasselbe. Dieser Beitrag erklärt die Grundlagen so, dass Sie danach wissen: Wer erbt ohne Testament? Und: Wie frei bin ich mit Testament wirklich?

Warum gibt es überhaupt Pflichtteile?

Viele Menschen möchten ihre Nachlassplanung individuell gestalten: den Ehepartner besser absichern, Kinder aus früheren Beziehungen fair behandeln oder auch eine nahestehende Person oder Organisation begünstigen. In der Schweiz ist das grundsätzlich möglich, aber der Gesetzgeber schützt gewisse Angehörige durch Pflichtteile. Das sind Mindestanteile, die diesen Personen zustehen, selbst wenn im Testament etwas anderes steht. Im Gegensatz zu anderen Ländern bin ich in der Schweiz nicht völlig frei, bei der Testamenterstellung.

Die Erbquoten (auch: gesetzliche Erbteile) zeigen dagegen, wie der Nachlass verteilt wird, wenn es kein Testament oder keinen Erbvertrag gibt.

Ganz wichtig: Pflichtteile werden nicht „irgendwie“ festgelegt, sondern berechnen sich als Anteil am gesetzlichen Erbanspruch. Wer also zuerst die gesetzlichen Erbquoten versteht, versteht danach auch Pflichtteile und freie Quote.

Schritt 1: Gesetzliche Erbquoten – wer erbt ohne Testament?

Die gesetzlichen Erbquoten hängen vor allem von zwei Fragen ab:

  1. Gibt es eine:n Ehepartner:in oder eingetragene:n Partner:in?
  2. Gibt es Kinder (Nachkommen)?

Ehepartner:in und Kinder

Wenn eine Ehepartnerin/ein Ehepartner und Kinder vorhanden sind, wird der Nachlass gesetzlich typischerweise so aufgeteilt:

  • Ehepartner:in erhält 1/2
  • Kinder erhalten zusammen 1/2 (unter den Kindern gleich verteilt)

Ehepartner:in, aber keine Kinder

Gibt es keine Kinder, dafür aber noch Eltern oder weitere Verwandte, gilt das Folgende:

  • Ehepartner:in erhält 3/4
  • Eltern (oder deren Linie) erhalten 1/4

Keine Ehepartner:in, aber Kinder

Wenn keine Ehepartnerin/kein Ehepartner vorhanden ist, erben die Kinder:

  • Kinder erhalten 100%

Keine Ehepartner:in und keine Kinder

Wenn weder Ehepartner:in noch Kinder vorhanden sind, erben zuerst die Eltern bzw. deren Nachkommen (Geschwister etc.). Das wird je nach Familienkonstellation schnell komplex, das Prinzip bleibt aber: Das Gesetz folgt Verwandtschaftslinien.

Schritt 2: Pflichtteile – wer ist geschützt?

Seit der letzten Erbrechtsrevision sind Pflichtteile in der Schweiz in gewissen Fällen „freier“ geworden.

Pflichtteilsgeschützt sind heute vor allem:

  • Kinder / Nachkommen
  • Ehepartner:in / eingetragene:r Partner:in

Eltern sind nicht mehr pflichtteilsgeschützt. Das heisst: Wenn Sie keine Kinder haben und Ihre Eltern leben noch, können Sie sie in einem Testament grundsätzlich vollständig übergehen (rechtlich möglich, emotional natürlich eine andere Frage).

Wie hoch sind die Pflichtteile?

Der Pflichtteil beträgt jeweils die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs:

  • Nachkommen: 1/2 des gesetzlichen Anspruchs
  • Ehepartner:in: 1/2 des gesetzlichen Anspruchs

Damit ist auch klar: Pflichtteile sind keine fixe Zahl, sondern hängen davon ab, wie die gesetzlichen Quoten in Ihrer Situation aussehen.

Schritt 3: Die freie Quote – wie viel kann ich wirklich frei verteilen?

Alles, was nach Abzug der Pflichtteile übrig bleibt, heisst freie Quote (oder frei verfügbare Quote). Über diesen Teil können Sie im Testament frei bestimmen.

Am verständlichsten wird das mit drei typischen Standardfällen.

Beispiel 1: Ehepartner:in und Kinder

Gesetzlich erben beide je zur Hälfte. Der Pflichtteil ist jeweils die Hälfte davon:

  • Pflichtteil Ehepartner:in: 1/4
  • Pflichtteil Kinder (zusammen): 1/4
  • Freie Quote: 1/2

Was bedeutet das praktisch?

Sie können bis zu 50% Ihres Nachlasses frei zuweisen, zum Beispiel an eine Person im Konkubinat, an Stiefkinder, an ein Patenkind oder an eine gemeinnützige Organisation. Die Pflichtteile von Ehepartner:in und Kindern müssen aber eingehalten werden.

Beispiel 2: Ehepartner:in, keine Kinder (z. B. Eltern vorhanden)

Gesetzlich erhält der/die Ehepartner:in 3/4. Der Pflichtteil davon ist die Hälfte:

  • Pflichtteil Ehepartner:in: 3/8 (37.5%)
  • Freie Quote: 5/8 (62.5%)

What does this mean in practice?

Ohne Kinder ist der Spielraum oft deutlich grösser. Da Eltern keinen Pflichtteil mehr haben, können Sie Ihre Planung viel freier gestalten.

Beispiel 3: Nicht verheiratet, aber Kinder

Ohne Ehepartner:in erben die Kinder gesetzlich alles. Der Pflichtteil ist die Hälfte davon:

  • Pflichtteil Kinder (zusammen): 50%
  • Freie Quote: 50%

What does this mean in practice?

Wenn Sie unverheiratet sind und Kinder haben, können Sie mit Testament oft die Hälfte frei verteilen, aber mindestens die Hälfte muss bei den Kindern bleiben.

Ein wichtiger Hinweis fürs Konkubinat

Wer unverheiratet zusammenlebt, hat ohne Testament keinen gesetzlichen Erbanspruch. Das ist einer der häufigsten Gründe, warum Menschen in der Schweiz überhaupt ein Testament machen: um eine Partnerin oder einen Partner im Konkubinat abzusichern. Das geht, aber typischerweise nur im Rahmen der freien Quote.

Was passiert, wenn Pflichtteile verletzt werden?

Wenn ein Testament Pflichtteile unterschreitet, kann es zu einer Herabsetzung kommen: Pflichtteilserben können verlangen, dass die Zuteilungen so reduziert werden, bis ihre Pflichtteile wieder stimmen. Das führt oft zu Konflikten, und genau darum lohnt sich eine saubere, klare Planung.

Fazit: Die drei Sätze, die man sich merken sollte

Erstens: Ohne Testament regelt das Gesetz die Erbquoten.

Zweitens: Pflichtteile setzen Grenzen, vor allem zugunsten von Kindern und Ehepartner:in.

Drittens: Die freie Quote ist Ihr Spielraum, um individuell zu planen.