Viele Menschen fragen sich, ob es in der Schweiz einen festen Mindestlohn gibt, der überall gleich gilt. Die Antwort ist klar: Nein, in der Schweiz gibt es keinen schweizweit (national) geltenden gesetzlichen Mindestlohn, der automatisch für alle Arbeitnehmenden gilt. Stattdessen entsteht Mindestlohnschutz in der Praxis vor allem auf zwei Wegen: über kantonale Mindestlöhne und über branchenbezogene Regelungen, insbesondere über Gesamtarbeitsverträge (GAV).
In einigen Kantonen wurden Mindestlöhne eingeführt, die innerhalb des Kantons gelten. Dazu zählen Neuenburg, Jura, Tessin, Genf sowie Basel-Stadt. Die Höhe ist je nach Kanton unterschiedlich: In Neuenburg liegt der Mindestlohn bei 21.09 CHF pro Stunde, im Jura bei 20.60 CHF pro Stunde, im Tessin je nach Wirtschaftszweig zwischen 19.75 und 20.25 CHF pro Stunde und in Genf bei 24.32 CHF pro Stunde. In Basel-Stadt beträgt der Mindestlohn 21.70 CHF pro Stunde, wobei diese Regelung nicht für alle Wirtschaftssektoren gilt. Das zeigt bereits: In der Schweiz ist die Frage nach dem Mindestlohn immer auch eine Frage danach, wo man arbeitet, und in welchem Sektor.
Neben diesen kantonalen Lösungen gibt es in der Schweiz sehr häufig Mindestlöhne, die nicht durch ein Bundesgesetz festgelegt werden, sondern durch Gesamtarbeitsverträge (GAV). Ein GAV ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeberverbänden und Arbeitnehmerverbänden bzw. Gewerkschaften, in der für eine Branche bestimmte Mindeststandards definiert werden können. Dazu gehören oft Lohnuntergrenzen, aber je nach Branche auch Regeln zu Arbeitszeit, Zuschlägen, Ferien oder Kündigungsfristen.
Entscheidend ist dabei, wie weit ein GAV gilt. Manchmal gilt er nur für Betriebe, die dem Vertrag unterstellt sind (zum Beispiel über eine Verbandsmitgliedschaft). Wenn der Bundesrat ein GAV für allgemein verbindlich erklärt, dann gelten die vereinbarten Mindestbedingungen innerhalb des definierten Anwendungsbereichs, also für viel mehr Betriebe und Arbeitnehmende in der betroffenen Branche oder Region. Dadurch kann ein GAV in der Praxis eine ähnliche Wirkung haben wie ein Mindestlohn, nur eben branchenbezogen statt schweizweit einheitlich.
Unterm Strich gibt es also nicht „den“ Mindestlohn in der Schweiz. Wer wissen will, welche Lohnuntergrenzen relevant sind, muss immer die Kombination aus Kanton und Branche betrachten: In gewissen Kantonen gilt ein kantonaler Mindestlohn, und in vielen Branchen greifen Mindestlöhne über GAV, besonders dann, wenn diese allgemeinverbindlich sind.


