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Immobilienkauf in Thailand als Ausländer: Welche Struktur schützt dich wirklich?

Viele denken beim Thema Immobilien ganz europäisch: „Ich kaufe etwas, dann gehört es mir.“ In Thailand ist das der Moment, in dem man einmal tief durchatmen muss, denn rechtlich wird sehr streng zwischen Boden (Land) und Rechten an einer Immobilie unterschieden. Der Kern ist simpel: Ausländer:innen sind grundsätzlich vom Landeigentumausgeschlossen; wer als Ausländer trotzdem „Haus mit Garten“ will, muss über Nutzungs- und Sicherungsrechtearbeiten.

Das Gute: Es gibt mehrere legale Wege. Das Schwierige: Manche Wege wirken „einfach“, sind aber in Wahrheit hochriskant oder administrativ doch eher aufwändig. Ein eine Thai Partnerin oder ein Thai Partner hilft bei gewissen Modellen aber für den Fall der Trennung, sollte man seine Investitionen weiterhin absichern, ansonsten steht man im Streitfall plötzlich mit leeren Händen da und vor verschlossenen Türen.

1) Der einfachste Weg: Eigentumswohnung (Condo) im eigenen Namen

Wenn du wirklich Eigentum willst, ist das Condo meist der direkte Weg. Das thailändische Condominium-Recht erlaubt ausländischen Privatpersonen den Erwerb von Condo-Units – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Die 49%-Ausländerquote: In einem Condo-Projekt dürfen Ausländer:innen zusammen maximal 49% der verkaufbaren Fläche halten. Ist die Quote voll, wird kein weiterer ausländischer Erwerb registriert, egal wie attraktiv der Deal ist. Das ist bei einem Kauf immer zuerst zu prüfen.

Der Geldfluss (Fremdwährung + Zweckbindung): Der Kaufpreis muss als Fremdwährung nach Thailand überwiesen werden, mit einem klaren Verwendungszweck im Zusammenhang mit dem Condo-Kauf. Als Nachweis wird üblicherweise eine Foreign Exchange Transaction Form (FET Form) benötigt, die beim Land Office für die Eigentumsübertragung relevant ist. Geld, das „bereits in Thailand“ auf einem Konto liegt, kann hier problematisch werden, wenn es nicht als korrekter Devisenzufluss dokumentiert ist.

Ein Punkt, den viele erst spät merken: Überweisungen von ausländischem Einkommen nach Thailand können steuerliche Konsequenzen haben, wenn auch eine Wohnsitznahme in Thailand erfolgt. Wer hier planlos agiert, riskiert unangenehme Überraschungen, gerade bei grösseren Beträgen.

Vorteile: Du hast echtes Eigentum an der Einheit; die Struktur ist relativ standardisiert und rechtlich klar, solange Quote und Devisennachweis sauber sind. Die Pflege des Gebäudes wird von der Verwaltung übernommen.

Nachteile: Du bist abhängig von Quote und Dokumentation; Fehler beim Geldfluss (z. B. falscher Zwecktext, falsche Quelle, fehlende Nachweise) können die Registrierung gefährden bzw. die Übertragung verzögern. Zusätzlich kann die steuerliche Behandlung von Geldzuflüssen relevant sein. Das Gebäude wird von einer Verwaltung verwaltet und unterhalten, was fortlaufende Verwaltungskosten bedeutet. Ausserdem werden die Hausregeln von der Verwaltung bestimmt.

2) Haus / Townhouse: Sie kaufen nicht den Boden, Sie bauen eine rechtssichere „Kontroll- und Nutzungsposition“

Sobald Sie ein Haus wollen, sind Sie beim Grundproblem: Der Boden bleibt in thailändischem Eigentum. Deshalb muss man mit sinnvollen Strukturen wie Leasehold, Superficies, Nutzniessung (Usufruct) und in gewissen Fällen mit Wohnrecht (Right of Habitation) arbeiten, um entsprechende Sicherheiten zu erhalten. Von der früheren beliebten Unternehmensstruktur via Nominee ist abzuraten, weil

2A) Leasehold: 30 Jahre Pacht/Miete als Langzeitlösung, allenfalls mit „Thai Partnerin/Thai Partner Land der/die das Land kauf, verpachtet an Ausländer:in“

Ein langfristiger «Lease» ist der Klassiker. Ein Lease über mehr als 3 Jahre muss beim Land Office registriert werden, damit der Vertrag rechtlich verbindlich sind. Wohn-Leases werden typischerweise für maximal 30 Jahre abgeschlossen. Eine Verlängerung kann vertraglich vorgesehen werden, ist aber in der Praxis keine Garantie, denn am Ende braucht es meist erneut Mitwirkung der Land-Eigentümer:in. Automatische Verlängerungsklauseln, ohne Verhandlung, wurden vom thailändischen Gericht als ungültig beurteilt.

Eine sehr häufige Untervariante ist diese: Die Thai Partnerin oder der Thai Partner (oder ein Thai Familienmitglied) kauft das Land, und verpachtet es danach per registriertem 30-Jahres-Lease an die ausländische Person, die den Hausbau finanziert. Das kann funktionieren, wenn es sauber gemacht ist. Es kann aber auch dramatisch schiefgehen, wenn man es „informell“ macht oder glaubt, Vertrauen ersetze die korrekte Registrierung.

Der kritische Punkt sind nicht nur „30 Jahre“, sondern die Frage: Was passiert am Ende – und was passiert, wenn es vorher Streit gibt? Ohne klug geregelte Restwert-Mechanik kann es sein, dass du jahrzehntelang investierst und am Schluss wirtschaftlich mit leeren Händen dastehst. Deshalb sind klare Regelungen zu Verlängerung, Entschädigung, Bewertung und Übergang der Bausubstanz zentral.

Vorteile: Rechtlich anerkannt, verbreitet und planbar, wenn registriert. Für viele Lebenssituationen (Wohnen, Ferienhaus) ausreichend, besonders wenn zusätzliche Schutzmechanismen eingebaut werden.

Nachteile: Kein Eigentum; Verlängerung nicht garantiert; Restwert/Ende der Laufzeit ist der grosse „Finanz-Knackpunkt“. Bei Partner-Konstellationen kann ein unregistrierter oder schlecht formulierter Mietvertrag im Konfliktfall sehr schwach sein und dann so grossen Problemen führen.

2B) Superficies (Baurecht): „Das Gebäude gehört dir, das Land gehört einer thailändischen Person“

Wenn Ausländer:innen ein Haus wollen, ist Superficies oft eine gute Lösung: Du darfst auf fremdem Land bauen und die Struktur besitzen. Dieses Recht wird registriert und kann, je nach Ausgestaltung, übertragbar und vererbbar sein.

Auch das Ende ist regelbar: Grundsätzlich darf die berechtigte Person die Gebäude entfernen und das Land in den ursprünglichen Zustand zurückversetzen. Wenn die Land-Eigentümer:in die Entfernung nicht will und stattdessen erklärt, die Struktur zum Marktwert zu kaufen, kann das rechtliche Folgen für die Gestaltung deines Ausstiegs haben. Ebenso wichtig: Wenn Superficies ohne feste Laufzeit eingeräumt wird, kann es unter Umständen kündbar sein, deshalb ist eine klare Befristung oder eine saubere Beendinungsklausel entscheidend.

Vorteile: Klare Trennung von Land und Gebäude; oft eine der besten „Haus-Lösungen“, weil du nicht nur nutzt, sondern die Struktur als Asset in der Hand hast.

Nachteile: Muss sauber registriert und sauber befristet/gestaltet sein; sonst drohen Kündigungs- oder Durchsetzungsrisiken.

2C) Nutzungsrechte: Usufruct (Nutzniessung) und Right of Habitation (Wohnrecht)

Usufruct gibt dir das Recht, ein Grundstück oder Gebäude zu nutzen und daraus Nutzen zu ziehen, obwohl es jemand anderem gehört. Es wird registriert, ist aber nicht übertragbar und nicht vererbbar und endet spätestens mit dem Tod der berechtigten Person. In der Praxis kann die Registrierung je nach Situation und Behörde unterschiedlich gehandhabt werden.

Das Right of Habitation (Wohnrecht) ist die „schmalere“ Variante: Es erlaubt dir, in einem Haus/Gebäude auf fremdem Land zu wohnen, ist aber rein persönlich, nicht übertragbar und nicht vererbbar und wird vergleichsweise selten verwendet. Vereinfacht gesagt: Usufruct ist häufig „Wohnen + Nutzen/Vorteile“, Wohnrecht ist eher „wohnen“. Beide sind gute Lebensmodelle, aber keine klassischen Investitionsmodelle.

Vorteile: In persönlichen Konstellationen (z. B. Land gehört der Thai Familie) können diese Rechte sehr passend sein und eine reale, rechtlich greifbare Absicherung schaffen.

Nachteile: Nicht handelbar, nicht vererbbar; die Sicherheit endet mit der Person. Ein Verkauf und Wegzug sind im Streitfall nicht möglich. Das kann problematisch sein, wenn man sich in einer sehr ländlichen Gegend niederlässt, weil der Thai Partner oder die Thai Partnerin im Heimatdorf wohnen möchte. Bei einer Trennung möchte man allenfalls nicht alleine dortbleiben. Zudem hängt die praktische Stabilität an der korrekten Registrierung und rechtskonformen Ausgestaltung.

2D) Thai Partnerin/Thai Partner kauft und Sie sichern sich ab (oder Sie machen den häufig teuren Fehler)

Hier muss man ehrlich sein: Eine Thai Partnerin oder ein Thai Partner kann Land kaufen, und viele Ausländer:innen lassen den Kauf einfach auf die Partnerperson laufen und zahlen „irgendwie“ mit. Und genau das ist einer der häufigsten schwerwiegenden Fehler.

Denn: Ein Kauf durch die Thai Partnerin oder den Thai Partner ist auch ohne Sicherungsmassnahmen möglich. Wenn Sie dann weder registrierte Nutzungsrechte (Lease/Usufruct/Superficies) haben noch einen klaren, beweisbaren Geldfluss (Darlehen vs. Schenkung, Herkunft der Mittel, Bedingungen), kann die Partnerperson Sie im Streitfall faktisch aus dem Haus werfen. Ohne Papier und Registrierung haben Sie oft wenig, woran Sie rechtlich anknüpfen können, selbst wenn Sie „gefühlt“ alles bezahlt haben.

Die gute Nachricht: Das lässt sich strukturell entschärfen. Sinnvoll ist eine Kombination aus (a) registrierten Rechten (Lease/Usufruct/Superficies) und (b) klaren Verträgen und (c) sauberer Geldspur. Je grösser die Investition, desto weniger sollten Sie sich auf „es wird schon gut gehen“ verlassen.

Vorteile: Praktisch oft der einzige Weg zu „Haus mit Land“ im privaten Kontext; kann stabil sein, wenn sauber strukturiert.

Nachteile: Ohne Sicherungsrechte und Dokumentation ist es das Maximum-Risiko-Modell: Du finanzierst, aber kontrollierst rechtlich nichts.

3) Thai Company (51/49): möglich, aber mit Risiken verbunden, und mit Thai Partnerin/Thai Partner ist die Kontrolle trotzdem bei der Mehrheit

Die Company-Struktur wird oft als „Lösung“ verkauft, ist aber gefährlich, sobald sie als Umgehung wirkt. Modelle, bei denen thailändische Anteilseigner:innen nur pro forma beteiligt sind („Nominee“-Modelle), sind illegal und können harte Konsequenzen nach sich ziehen. Mittlerweile wird das auch häufiger kontrolliert.

In einer Partnerschaft taucht oft folgende Untervariante auf: Die Thai Partnerin oder der Thai Partner hält 51%, die ausländische Person 49%. Damit ist eine Aktienstruktur theoretisch denkbar, aber man muss ehrlich bleiben: Die Mehrheit liegt bei der Thai Person. Man kann gewisse Dinge über Aktionärsbindungsverträge regeln, aber man kann die Mehrheitslogik nicht wegzaubern.

Wenn man diese Struktur seriös diskutiert, dann nur mit drei Prinzipien: Erstens braucht es eine wirtschaftlich sinnvolle Realität hinter der Firma und nicht nur eine Hülle „für das Haus“. Zweitens braucht es saubere Dokumentation, woher das Geld kommt, gerade wenn Vermögensmassen vermischt sind oder gemeinsames Vermögen im Spiel ist. Drittens braucht es klare Exit-Regeln im Aktionärsbindungsvertrag: Kauf- und Verkaufsrechte, Bewertungsmechanik, was bei Trennung passiert, wer wem verkaufen darf, und wie Blockaden gelöst werden.

Vorteile: In bestimmten echten Geschäftskontexten kann eine Firma Struktur schaffen; mit guter Governance lassen sich Streitmechaniken definieren. Bei guter Planung kann es ein Lösung sein.

Nachteile: Für reines Wohnen häufig unnötig komplex und riskant; Nominee-Verdacht ist toxisch; und bei 51% Mehrheit liegt die formelle Macht bei der Thai Partnerin/dem Thai Partner.

4) Geld geben, aber Eigentum liegt bei einer thailändischen Person: Darlehen + Hypothek als Absicherung

Wenn Sie den Kauf oder Bau finanzieren, ist die Frage nicht nur „Vertrauen“, sondern auch „welches Sicherungsinstrument“. Eine Hypothek kann eine starke Brücke sein, aber sie hat klare Regeln:

Erstens: Der Hypothekenbetrag wird in der Regel in Thai Baht registriert. Wer in EUR/CHF finanziert, trägt damit ein reales Wechselkursrisiko, weil das Register auf THB lautet.

Zweitens: Bei Land gilt: Auch wenn Sie als Hypothekengläubiger:in registriert sind, können Sie das Land im Vollstreckungsfall als Ausländer:in typischerweise nicht selbst übernehmen. Sie sind auf den Erlös einer Verwertung angewiesen.

Drittens: Eine Hypothek steht und fällt mit einem sauberen Darlehensvertrag. Je grösser die Beträge, desto wichtiger sind klare, schriftliche, beweisbare Vereinbarungen, so gestaltet, dass sie in Thailand praktisch durchsetzbar sind. Und zuletzt: Eine Hypothek wird nicht „durch Unterschrift“ wirksam, sondern durch Eintragung beim Land Office.

Vorteile: Eines der stärksten Sicherungsinstrumente für Geld, das Sie geben, ohne Eigentum zu halten, sofern korrekt dokumentiert und registriert.

Nachteile: Es bleibt ein Wechselkursrisiko-Risiko; Durchsetzung dauert; bei Land ist Selbst-Erwerb ausgeschlossen.

Schlussgedanke: Der Perspektivenwechsel macht den Unterschied

Die wichtigste Erkenntnis ist fast immer dieselbe: Sie gewinnen in Thailand nicht, indem Sie Schweizer Eigentumslogik kopieren, sondern indem Sie eine registrierbare und durchsetzbare Struktur wählen, die Rechtssicherheit bring, selbst wenn damit faktisch kein Eigentum am Boden besteht. Due Diligence, Registrierung und Dokumentation sind die eigentlichen Sicherheitsgurte.

Wenn du am Ende nur einen Satz mitnimmst, dann diesen: Zahle nie in ein Objekt, das auf eine Thai Partnerin oder einen Thai Partner läuft, ohne dass du registrierte Rechte und der Geldfluss klar ist. Sonst kann ein Streit nicht nur die Beziehung, sondern auch dein Vermögen beenden.