Das Vorgehen für die Eheschliessung in der Schweiz ist rechtlich klar geregelt. Trotzdem unterschätzen viele Paare, wie früh gewisse Schritte angestossen werden sollten, insbesondere dann, wenn ein internationaler Bezug besteht. Im Kern läuft es immer gleich ab: Zuerst findet die Ehevorbereitung (Vorbereitungsverfahren) statt, danach folgt die zivile Trauung beim Standesamt (Zivilstandsamt). Erst mit der zivilen Trauung ist die Ehe in der Schweiz rechtsgültig, eine religiöse Zeremonie kann ergänzend stattfinden, ersetzt aber die zivile Eheschliessung nicht.
1) Der Ablauf: Von der Anmeldung bis zur zivilen Trauung
Der Prozess beginnt mit der Anmeldung zur Ehevorbereitung beim zuständigen Zivilstandsamt (am Wohnort in der Schweiz). Dort wird geprüft, ob beide Personen die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen (z. B. Identität, Zivilstand, Ehefähigkeit). Das Amt verlangt dazu je nach Konstellation unterschiedliche Dokumente.
Sobald das Dossier vollständig ist, werden Sie zur Ehevorbereitung eingeladen. Sie müssen beide zwingend beim Zivilstandsamt (Ausnahmen sind für im Ausland wohnhafte Personen möglich). Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, erhalten Sie die Freigabe zur Eheschliessung.
Ab diesem Zeitpunkt ist ein Zeitfenster besonders wichtig: Die zivile Trauung muss innerhalb einer bestimmten Fristerfolgen. Deshalb lohnt es sich, den gewünschten Trauungstermin und die Ehevorbereitung von Anfang an zusammen zu planen, vor allem in beliebten Hochzeitsmonaten, in denen Termine schnell ausgebucht sind.
Die Trauung selbst erfolgt im Rahmen einer kurzen Zeremonie beim Zivilstandsamt und wird von zwei volljährigen, urteilsfähigen Trauzeugen begleitet. Nach der Eheschliessung erhalten Sie die entsprechenden Zivilstandsnachweise (je nach Kanton und Verwendungszweck z. B. Eheurkunde oder Registerauszug).
2) Ehevorbereitung: Was Sie vorab klären sollten
Die Ehevorbereitung ist mehr als ein formaler Schritt, sie ist der Zeitpunkt, an dem Sie organisatorisch und rechtlich die wichtigsten Entscheidungen treffen. Besonders relevant ist dabei das Namensrecht.
In der Schweiz gilt grundsätzlich: Ohne besondere Erklärung behalten beide Ehepartner ihren bisherigen Namen.Wenn Sie einen gemeinsamen Familiennamen wünschen, können Sie den Ledignamen (Geburtsnamen) einer Person als gemeinsamen Familiennamen bestimmen. Diese Erklärung wird im Zusammenhang mit der Eheschliessung abgegeben und sollte rechtzeitig mit dem Zivilstandsamt besprochen werden.
Gerade bei Paaren mit internationalem Bezug empfehle ich zudem, frühzeitig eine saubere Dokumenten-Checkliste zu erstellen und sicherzustellen, dass die Unterlagen die formellen Anforderungen der Behörden erfüllen. In der Praxis entstehen Verzögerungen weniger durch „komplizierte Gesetze“, sondern durch fehlende Formvorschriften, unvollständige Dossiers oder Dokumente, die in der Schweiz in ihrer aktuellen Form nicht akzeptiert werden. Lebt eine Person noch im Ausland, wird das Ehegesuch über die Botschaft zusammen mit den Unterlagen eingereicht.
3) Standesamt: Wo und wann können Sie heiraten?
Zuständig ist grundsätzlich das Zivilstandsamt am Wohnort, je nach kantonaler Praxis kann die Trauung auch an einem anderen Ort erfolgen. Wichtig ist vor allem der zeitliche Ablauf: Erst wenn die Ehevorbereitung abgeschlossen ist, kann die Eheschliessung stattfinden. Zudem müssen beide Personen im Zeitpunkt der Eheschliessung rechtmässig in der Schweiz sein.
Bei ausländischen Staatsangehörigen ist daher die migrationsrechtliche Seite früh mitzudenken insbesondere, wenn die Einreise erst zur Heirat erfolgt.
Wichtig für Paare mit Bezug zu Thailand: Legalisation, Übersetzungen und Zeitplanung
Bei einer Eheschliessung mit Bezug zu Thailand ist die Dokumentenbeschaffung und -aufbereitung häufig der entscheidende Zeitfaktor. In der Praxis müssen thailändische Zivilstandsdokumente (z. B. Geburtsurkunden, Zivilstandsnachweise, Scheidungsunterlagen) für die Verwendung in der Schweiz formell bestätigt werden.
Da Thailand kein Apostille-Staat ist, erfolgt die Anerkennung nicht über ein vereinfachtes Apostille-Verfahren, sondern über mehrstufige Beglaubigungs- und Legalisationserfordernisse, allenfalls ergänzt durch beglaubigte Übersetzungen. Das ist im Vergleich deutlich aufwändiger und braucht Planung.
Folgender Tipp: Starten Sie früh.
Je nach Einzelfall können die notwendigen Bestätigungen, die Übersetzungen und die Einreichung bei den zuständigen Stellen spürbar Zeit beanspruchen, nicht selten mehrere Monate, bis alle Dokumente in der richtigen Form vorliegen.
Heiratsvisum für die Schweiz mitplanen und mehrere Monate einkalkulieren
Wenn die Braut oder der Bräutigam aus Thailand zur Eheschliessung in die Schweiz einreisen soll, ist in der Regel zusätzlich ein Heiratsvisum (nationales Visum D) zur Eheschliessung erforderlich.
Dieses Visumverfahren läuft faktisch parallel zur Ehevorbereitung: Einerseits wird das Dossier zivilstandsrechtlich vorbereitet, andererseits wird die Einreise und der Aufenthalt migrationsrechtlich geprüft.
Praxisrelevant ist hier wiederum vor allem die Zeitachse: Die Bearbeitung eines Visums D kann, je nach Konstellation, Dokumentenlage und Zuständigkeit, mehrere Monate dauern. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass das Verfahren kantonal geregelt ist und sich die Bearbeitungsdauer je nach Kanton unterscheiden kann.
Wer hier zu knapp plant, riskiert Terminverschiebungen, ablaufende Fristen oder unnötigen administrativen Mehraufwand. Deshalb empfehle ich, das Dossier frühzeitig aufzusetzen und Terminplanung sowie Dokumentenbeschaffung konsequent darauf abzustimmen. Je nach Situation und Migrationsamt kann es auch zu Rückfragen kommen und allenfalls werden weitere Informationen verlangt.
Fazit
Heiraten in der Schweiz ist gut planbar, wenn man den Ablauf kennt und die Vorbereitungsphase ernst nimmt. Für Paare mit Thailand-Bezug gilt das umso mehr: Legalisation und das Heiratsvisum sind die zwei Themen, die Zeit und strukturiertes Vorgehen verlangen. Wer früh startet und die Unterlagen sauber vorbereitet, schafft die beste Grundlage für eine reibungslose Eheschliessung.

