Wann Ausländer in Thailand 100 % einer Firma besitzen dürfen
Wer als Schweizer in Thailand ein Unternehmen gründen möchte, stösst schnell auf den Foreign Business Act. Dieses Gesetz regelt, in welchen Bereichen Ausländer in Thailand geschäftlich tätig sein dürfen, wann eine Bewilligung nötig ist und welche Tätigkeiten für Ausländer gesperrt sind.
Viele ausländische Investoren stellen sich zuerst die Frage: Darf ich als Ausländer eine thailändische Gesellschaft zu 100 % besitzen?
Die richtige Antwort lautet: Ja, aber nicht in jeder Branche.
Entscheidend ist nicht nur, wem die Gesellschaft gehört. Entscheidend ist vor allem, welche Tätigkeit die Gesellschaft ausübt.
Was regelt der Foreign Business Act?
Der Foreign Business Act ist das wichtigste Gesetz für ausländische Geschäftstätigkeiten in Thailand. Er unterscheidet zwischen:
- Tätigkeiten, die Ausländer gar nicht ausüben dürfen,
- Tätigkeiten, die nur mit besonderer Bewilligung möglich sind,
- Tätigkeiten, die mit einer ausländischen Geschäftsbewilligung möglich sind,
- und freien Tätigkeiten, bei denen 100 % ausländisches Eigentum grundsätzlich zulässig ist.
Als “ausländisch” gilt eine Gesellschaft insbesondere dann, wenn mindestens 50 % des Kapitals von Ausländern gehalten werden. Eine thailändische Gesellschaft mit 100 % ausländischen Gesellschaftern ist also möglich, muss aber prüfen, ob ihre Tätigkeit erlaubt ist.
Wichtig: Scheinlösungen mit thailändischen Strohmännern werden nicht mehr toleriert und im Moment sogar aktiv durch Überprüfungen verfolgt. Wenn thailändische Gesellschafter nur auf dem Papier beteiligt sind, tatsächlich aber ein Ausländer das Unternehmen kontrolliert, verstösst dies gegen thailändisches Recht verstossen.
Welche Tätigkeiten sind für Ausländer verboten?
Einige Tätigkeiten sind für Ausländer grundsätzlich gesperrt. Dazu gehören unter anderem:
- Reisanbau,
- Viehzucht,
- Forstwirtschaft aus natürlichem Wald,
- Fischerei in thailändischen Gewässern,
- Presse, Radio und Fernsehen,
- Herstellung von Buddha-Statuen,
- Handel mit thailändischen Antiquitäten,
- Handel mit Land.
In diesen Bereichen gibt es normalerweise keine reguläre Bewilligung für ausländische Unternehmen. Wer in einem solchen Bereich tätig werden möchte, muss das Geschäftsmodell anpassen.
Ein Beispiel: Der direkte Handel mit Land ist für Ausländer verboten. Bestimmte Immobiliendienstleistungen können aber unter Umständen möglich sein, wenn sie nicht gegen andere thailändische Gesetze verstossen und korrekt bewilligt werden.
Welche Tätigkeiten brauchen eine besondere staatliche Bewilligung?
Eine zweite Gruppe betrifft besonders sensible Bereiche. Dazu gehören Tätigkeiten mit Bezug zu nationaler Sicherheit, Kultur, Kunsthandwerk, natürlichen Ressourcen oder Umwelt.
Beispiele sind:
- bestimmte militärische Produkte,
- inländischer Transport,
- Thai-Seide,
- Thai-Kunsthandwerk,
- Salzgewinnung,
- Bergbau,
- bestimmte Holzverarbeitung.
Diese Tätigkeiten sind nicht absolut verboten. Die Hürden sind aber hoch. In der Regel braucht es eine Bewilligung des zuständigen Ministers mit Zustimmung des thailändischen Kabinetts. Zusätzlich verlangt das Gesetz grundsätzlich eine thailändische Beteiligung.
Für Investoren, die eine Firma in Thailand zu 100 % ausländisch halten möchten, ist dieser Weg deshalb meistens nicht praktikabel.
Welche Tätigkeiten brauchen eine ausländische Geschäftsbewilligung?
Die praktisch wichtigste Kategorie betrifft viele Dienstleistungen und Handelsaktivitäten. Diese Tätigkeiten sind für Ausländer nicht verboten, aber bewilligungspflichtig.
- Buchhaltung,
- Rechtsdienstleistungen,
- Architektur,
- Ingenieurleistungen,
- bestimmte Bauleistungen,
- Makler- und Agenturtätigkeiten,
- Werbung,
- Hotels
- Tourismus,
- Gastronomie,
- bestimmter Einzelhandel,
- bestimmter Grosshandel,
- und viele sonstige Dienstleistungen.
Gerade die Kategorie sonstige Dienstleistungen ist sehr wichtig. Viele ausländische Unternehmer unterschätzen sie. Beratung, Marketing, Managementunterstützung, Schulungen, technische Dienstleistungen oder Vermittlung können darunterfallen.
In diesen Fällen kann eine 100 % ausländische Gesellschaft möglich sein. Sie braucht aber in der Regel eine ausländische Geschäftsbewilligung.
Wann darf ein Ausländer eine thailändische Firma zu 100 % besitzen?
Eine 100 % ausländische Gesellschaft ist in Thailand vor allem in drei Fällen möglich.
1. Die Tätigkeit ist nicht beschränkt
Wenn die Tätigkeit nicht unter die beschränkten Kategorien des Foreign Business Act fällt und kein Spezialgesetz entgegensteht, kann eine Gesellschaft grundsätzlich vollständig ausländisch gehalten werden.
Das ist häufig bei Produktions-, Fertigungs- oder Exportmodellen relevant. Wer in Thailand Waren herstellt und exportiert, hat oft bessere Chancen auf eine vollständig ausländische Struktur als ein Unternehmen, das lokale Dienstleistungen oder Handel betreibt.
2. Die Tätigkeit wird durch den thailändischen Investitionsausschuss gefördert
Ein wichtiger Weg ist die Förderung durch den thailändischen Investitionsausschuss. Dieser fördert bestimmte Projekte, etwa in
- Industrie
- Technologie
- Forschung
- Digital services
- Logistik
- Innovation
Wenn eine Tätigkeit förderfähig ist, kann eine 100 % ausländische Beteiligung oft erlaubt werden. Zusätzlich können steuerliche und praktische Vorteile hinzukommen, zum Beispiel Erleichterungen bei Arbeitsbewilligungen oder Visa.
Dieser Weg ist für viele ausländische Investoren attraktiver als ein klassischer Antrag auf eine ausländische Geschäftsbewilligung.
3. Die Gesellschaft erhält eine ausländische Geschäftsbewilligung
Wenn die Tätigkeit bewilligungspflichtig ist, kann eine 100 % ausländische Gesellschaft dennoch möglich sein. Dafür muss ein Antrag bei den zuständigen thailändischen Behörden gestellt werden.
Die Behörden prüfen nicht nur die formalen Unterlagen. Sie prüfen auch, ob das Projekt Thailand nützt. Gute Argumente sind etwa:
- Schaffung von Arbeitsplätzen,
- Ausbildung thailändischer Mitarbeiter,
- Technologie- oder Wissenstransfer,
- Investitionen in Thailand,
- Zusammenarbeit mit lokalen Unternehmen,
- Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung.
Je stärker der konkrete Nutzen für Thailand gezeigt werden kann, desto besser stehen die Chancen.
Wie gut sind die Chancen auf eine Bewilligung?
Die Chancen hängen stark vom Geschäftsmodell ab.
Gute Chancen bestehen eher bei Projekten mit klarer wirtschaftlicher Substanz, etwa technischer Spezialisierung, Investitionen, Know-how-Transfer oder qualifizierten Arbeitsplätzen.
Schwieriger sind einfache Dienstleistungen, die bereits von thailändischen Unternehmen angeboten werden können. Dazu gehören zum Beispiel allgemeine Beratung, einfache Vermittlungsleistungen, reine Marketingdienstleistungen oder gewöhnlicher Handel ohne besonderen Mehrwert.
In der Praxis werden viele Anträge bereits vor der Einreichung sorgfältig strukturiert. Ein guter Antrag erklärt nicht nur, was das Unternehmen macht, sondern auch, warum Thailand davon profitiert.
Was kostet eine ausländische Geschäftsbewilligung?
Die staatlichen Gebühren sind meistens nicht der Hauptkostenpunkt. Je nach Tätigkeit und Kapital bewegen sich die amtlichen Gebühren oft im Bereich von einigen zehntausend bis einigen hunderttausend Baht.
Wichtiger sind die praktischen Kosten der Vorbereitung:
- rechtliche Prüfung,
- Strukturierung des Geschäftsmodells,
- Businessplan,
- Übersetzungen,
- Gesellschaftsdokumente,
- Behördenkommunikation,
- steuerliche Beratung,
- Arbeitsbewilligungen,
- laufende Buchhaltung und Compliance.
Für Investoren ist deshalb weniger die reine Behördengebühr entscheidend, sondern die Frage, ob das gewählte Geschäftsmodell langfristig sauber funktioniert.
Typische Fehler ausländischer Investoren
Viele Probleme entstehen nicht bei der Gründung selbst, sondern später. Häufige Fehler sind:
- Gründung einer Gesellschaft ohne Prüfung der konkreten Tätigkeit,
- Verwendung thailändischer Strohmänner,
- Annahme, dass 49 % ausländische Beteiligung immer sicher sei,
- Unterschätzung der Kategorie “sonstige Dienstleistungen”,
- Vermischung von Produktion, Handel und Dienstleistungen,
- fehlende Prüfung von Spezialgesetzen,
- keine saubere Dokumentation von Kapital, Verträgen und Kontrolle.
Gerade bei Dienstleistungsunternehmen sollte vor der Gründung genau geprüft werden, ob eine Bewilligung erforderlich ist.
Fazit: Erst Tätigkeit prüfen, dann Gesellschaft gründen
Der Thai Foreign Business Act verbietet ausländische Unternehmen nicht generell. Viele Tätigkeiten können von 100 % ausländisch gehaltenen Gesellschaften ausgeübt werden. Entscheidend ist aber immer die konkrete Geschäftstätigkeit.
Die wichtigste Frage lautet daher nicht: “Darf ich als Ausländer eine thailändische Firma besitzen?”
Sondern: “Darf meine thailändische Firma diese konkrete Tätigkeit ausüben?”
Wer in Thailand geschäftlich tätig werden möchte, sollte deshalb vor der Gründung eine Tätigkeitsanalyse durchführen lassen. Besonders bei Beratung, Handel, Marketing, Vermittlung, Tourismus, Gastronomie, Immobilien und anderen Dienstleistungen ist Vorsicht geboten.
Eine saubere Struktur von Anfang an ist meistens günstiger als eine spätere Korrektur.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für konkrete Projekte bieten wir gerne eine individuelle rechtliche Prüfung an.
FAQ
Darf ein Ausländer eine Firma in Thailand zu 100 % besitzen?
Ja, wenn die Tätigkeit nicht beschränkt ist oder eine Bewilligung, Investitionsförderung oder Sonderregel greift.
Wann braucht man in Thailand eine ausländische Geschäftsbewilligung?
Vor allem bei vielen Dienstleistungen, bestimmten Handelsaktivitäten, Tourismus, Werbung, Agenturtätigkeiten, Gastronomie und ähnlichen Bereichen.
Welche Tätigkeiten sind für Ausländer in Thailand verboten?
Unter anderem Landhandel, Reisanbau, bestimmte Medienbereiche, Fischerei, Forstwirtschaft und bestimmte kulturell sensible Tätigkeiten.
Ist eine 49/51-Struktur in Thailand sicher?
Nur wenn die thailändischen Gesellschafter echte wirtschaftliche Gesellschafter sind. Scheinbeteiligungen sind verboten.
Ist eine Förderung durch den thailändischen Investitionsausschuss besser als eine Geschäftsbewilligung?
Oft ja, wenn die Tätigkeit förderfähig ist. Sie kann 100 % ausländisches Eigentum und zusätzliche Vorteile ermöglichen.
